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01.12.2011

Sonderinformation: Änderungen der Nachweiserbringung bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen

Aktuelles aus der Umsatzsteuer

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2011 der zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und damit Änderungen in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) insbesondere zur Nachweiserbringung bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen zugestimmt.

Die Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen wurden an das elektronische Ausfuhrverfahren angepasst. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wird nicht mehr zwischen Beförderungs- und Versendungsfällen unterschieden. Neben einem Rechnungsdoppel muss künftig eine sog. Gelangensbestätigung vorgelegt werden können, in der der Abnehmer bestätigt, dass der Liefergegenstand ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Die bisher erforderliche Empfangsbestätigung bzw. Versicherung des Abnehmers, den Gegenstand ins übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern sowie der Versendungsbeleg werden hierdurch ersetzt. Bedeutsam ist insbesondere, dass die Art der Nachweise künftig zwingend vorgeschrieben ist.

Diese Neuregelungen treten zum 1.1.2012 in Kraft. Statt einer beabsichtigten Vereinfachung beinhalten sie weitere Probleme für innergemeinschaftlich liefernde Unternehmer. Über Einzelheiten der Änderungen sowie über weitere Handlungsempfehlungen werden wir Sie ausführlich in einer Sonderinformation informieren.

(Sonderinformation als PDF)

 


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