S & P STEUERBERATUNG
Besteuerung von Kapitalanlagen
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden laufende Einnahmen und Vermögenszuwächse bei privaten Kapitalanlagen mit einem einheitlichen linearen Steuersatz von 25% besteuert.
Wir gestalten mit unseren Mandanten Anlagestrategien aus steuerlicher Sicht und helfen dabei, den Umfang der Besteuerung im Rahmen der geltenden Gesetze gering zu halten
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