RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE (M/W)
Als Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w) sind Sie die rechte Hand des Rechtsanwalts. Sie erledigen alle nichtjuristischen Tätigkeiten im Sekretariatsbereich und unterstützen den Rechtsanwalt mit Ihren fachspezifischen Kenntnissen bei der täglichen Arbeit bis hin zur selbständigen Sachbearbeitung. Die beruflichen Aufstiegschancen z. B. zum geprüften Rechtsfachwirt (m/w) sind gegeben.
Ausbildungsziel:
Neben allgemeinen Sekretariatsaufgaben verwalten Sie auf Grund Ihrer spezifischen Kenntnisse im Mahnwesen und in der Zwangsvollstreckung sowie im Gebühren- und Kostenrecht diese Bereiche des Sekretariats. Darüber hinaus beherrschen Sie den Umgang und den Einsatz von modernsten Bürokommunikationstechniken.
Weitere Informationen über Ausbildungsinhalte erhalten Sie unter:
Rechtsanwaltskammer München:
Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte(r)
Ausbildungsbeginn und -ort:
Ausbildungsbeginn ist am 01.09. eines jeweiligen Jahres, ausbildende Niederlassung ist Augsburg.
Ausbildungsplan:
Neben den allgemeinen Verwaltungsaufgaben, die eine Kanzlei mit sich bringt, werden Sie in allen dem Berufsbild eigenen Tätigkeiten unterwiesen. Hierzu werden Sie blockweise von der jeweiligen Sachbearbeiterin praxisnah angelernt. Dazu gehört sowohl die Abteilung für Gebühren- und Kostenrecht, in der alle im Rechtsanwaltsbereich anfallenden Gebühren- und Honorarrechnungen erstellt werden – sei es nach Stundensatz oder nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Ebenso gehört dazu die Abteilung für Mahn- und Vollstreckungswesen, in der Sie lernen, wie offene Forderungen gleich welcher Art tituliert und beigetrieben werden können.
Daneben besuchen Sie regelmäßig interne und externe Fortbildungen – sei es zu fachspezifischen Themenbereichen oder auch zum Umgang mit der EDV.
Unsere Ausbildungsleiterin (sie ist selbst geprüfte Rechtsfachwirtin) wird Sie detailliert auf die Zwischen- sowie Abschlussprüfung vorbereiteten.
Ausbildungsjahr | Schwerpunkte |
|---|---|
1. Ausbildungsjahr | Allgemeine Verwaltung |
2. Ausbildungsjahr | Mahnwesen |
3. Ausbildungsjahr | Gebühren- und Kostenwesen |

