Beitrag von Stephanie Deiters Werden innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft an einen Erwerber oder diesem nahestehende Personen übertragen oder liegt ein vergleichbarer Sachverhalt vor, so sind § 8c des deutschen Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit dieses sog. schädlichen Beteiligungserwerbs die bis dahin steuerlich