Ab dem 1. Februar 2017 gelten neue Informationspflichten im B2C-Bereich für Unternehmer, die eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden. Betroffen sind alle Unternehmer, die den Abschluss von Kaufverträgen oder Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen über eine Webseite anbieten. Gleiches gilt für Unternehmen, die Verträge auf andere Weise abschließen und diesen AGB zugrunde legen. Die

Die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG („VR Bank Nürnberg“) hat Presseberichten zufolge eine Reihe von Sparverträgen gekündigt. Unter der Bezeichnung „VR-Sparplan 3+“ oder „VR-Sparplan 4+“ versprechen diese Sparkonten Zinsen in Höhe von 3 % bzw. 4% pro Jahr für die Bankkunden. Die VR Bank Nürnberg wurde bereits durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aufgrund dieses Vorgehens abgemahnt.