Neben dem Asset Deal unterliegt unter gewissen Voraussetzungen auch die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften der Grunderwerbsteuer i.H.v. 3,5 – 6,5%. Die gilt nicht nur bei Veräußerungen an Dritte, sondern auch für konzerninterne Restrukturierungsmaßnahmen. Bei ständig steigenden Grunderwerbsteuertarifen sowie Absenkungen von steuerrelevanten Beteiligungsquoten und Verlängerung von Haltefristen wird die Grunderwerbsteuer zu einem beachtlichen Kostenfaktor.
leistungen.- Entwicklung von grunderwerbsteueroptimierten Erwerbsstrukturen
- Erarbeitung von individuellen Umstrukturierungskonzepten unter Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer
- Langfristige Planung von Grundstücksveräußerung
- Bewertung von Immobilien für grunderwerbsteuerliche Zwecke
- Sicherung von Rechtsauffassungen durch verbindliche Auskünfte
- Verteidigung von Rechtspositionen gegenüber den Finanzbehörden und vor Finanzgerichten