Immobilien | Mieten und Verwalten

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Immobilien haben im Wirtschaftsleben bei Erwerb und bei Veräußerung, aber auch für die An- und Vermietung, eine wesentliche Bedeutung. Gewerbeimmobilien stellen für den Mieter häufig die Grundlage seiner gewerblichen Tätigkeit dar.

 

Bei der Wohnraumvermietung bildet die angemietete Immobilie den Lebensmittelpunkt des Mieters. Zudem gewinnt der Wohnsitz des Mieters infolge des Trends zur Ausweitung der Arbeit im Home Office auch für dessen berufliche Tätigkeit immer mehr an Bedeutung. Für den Vermieter sind die Mieteinnahmen oft ein wesentlicher Teil seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Der wirtschaftliche Ertrag des Grundstücks stammt aus den Mieteinnahmen und finanziert in der Regel den Erwerb der Immobilie durch den Eigentümer. Auch die Vereinbarungen zur Umlage von Betriebskosten und zu den Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten sind zu beachten, da ungünstige vertragliche Vereinbarungen zu diesen Punkten die Kalkulation des Investors erheblich durcheinanderbringen können.

 

In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können sich Reibungspunkte und Konflikte ergeben, die im Interesse einer ordnungsmäßigen Verwaltung der Wohnanlage auszuräumen sind. Vor diesem Hintergrund sollten die rechtlichen Aspekte des Erwerbs und der Nutzung von Immobilien einschließlich der einschlägigen Maklerverträge mit der Aufmerksamkeit geprüft und gestaltet werden, die ihrer tatsächlichen und wirtschaftlichen Bedeutung entspricht.

 

beratungsspektrum.

Mietrecht | Wohnen und Gewerbe
Vermarktung | Vermietung | Abverkauf
Immobilienverwalterverträge | immobilienbezogene Dienstleistungsverträge
Wohneigentumsrecht | WEG-Recht
Maklerrecht

Mietrecht | Wohnen und Gewerbe

  • Begleitung des Vermietungs-/ Verkaufskonzepts, (steuer-)optimierte Exit-Strategie, Sale-and-Lease-Back-Modelle
  • Rechtliche Begleitung der Objektverwaltung, Post Closing Themen
  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung (Verkaufsverträge, Mietverträge, Maklerverträge, Pacht- und Nutzungsverträge)
  • Rechtliche Prüfung mietbezogener Sachverhalte samt Risikoanalyse und Handlungsempfehlungen
  • Begleitung außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen
Dr. Benjamin Riedel
  • Partner | Rechtsanwalt
ZUM PROFIL
Ingmar Niederkleine
  • Partner | Rechtsanwalt
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Peter Senski
  • Rechtsanwalt
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Marco Meynhardt
  • Rechtsanwalt
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Dr. Cathrin von Hesler
  • Rechtsanwältin
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Martin Henrich
  • Rechtsanwalt I
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Vermarktung | Vermietung | Abverkauf

  • Begleitung der Entwicklung von Vermietungskonzepten oder Sale-and-Lease-Back-Modellen im Immobilienbereich einschließlich steuerlicher Gestaltung
  • Prüfung und Gestaltung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Modernisierungsvorhaben
  • Prüfung und Gestaltung von Maßnahmen im Bereich der E-Mobilität und der Photovoltaik
  • Proaktive Unterstützung bei der Mietverwaltung, Abstimmung von Vorgehensweisen, Handlungsempfehlungen zu rechtlich relevanten Fragestellungen
  • Unterstützung von Hausverwaltern bei der WEG-Verwaltung, rechtliche Begleitung von Sanierungsvorhaben und Beschlussfassungen
Dr. Benjamin Riedel
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Martin Henrich
  • Rechtsanwalt I
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Immobilienverwalterverträge | immobilienbezogene Dienstleistungsverträge

  • Immobilienverwaltung und Immobilienmanagement
  • Vertragsgestaltung, -prüfung und -verhandlung (Property- und Facility-Managementverträge, Contracting- und Betreiber-Verträge, immobilienbezogene Dienstleistungen)
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
  • Begleitung außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen
Dr. Benjamin Riedel
  • Partner | Rechtsanwalt
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Ingmar Niederkleine
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Jana Leutloff
  • Partner | Rechtsanwältin
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Wohneigentumsrecht | WEG-Recht

  • Errichtung von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Rechtliche Beratung bei allen WEG-rechtlichen Sachverhalten (Teilungserklärung, Baurecht bei Abnahmen und Mängel bei Gemeinschaftseigentum, Gemeinschaftsordnung, Verwaltervertrag)
  • Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen innerhalb der WEG und gegen Dritte
Ingmar Niederkleine
  • Partner | Rechtsanwalt
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Peter Senski
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Martin Henrich
  • Rechtsanwalt I
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Maklerrecht

  • Maklervertrag und Maklerklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlung
  • Aufklärungs- und Beratungspflichten
  • Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen (zum Beispiel Provisionsansprüche)
  • Begleitung außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen
Ingmar Niederkleine
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Marco Meynhardt
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