Geldwäscheprävention
Geldwäscheprävention umfasst Maßnahmen und Verfahren zur Verhinderung der Einbringung illegal erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf.
- Unterstützung bei der Umsetzung der internen Sicherungsmaßnahmen nach dem Geldwäschegesetz im Unternehmen
- Unterstützung und Beratung bei der Erstellung einer internen Risikoanalyse
- Erstellen von Vorlagen interner Grundsätze zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
- Beratung bei der Umsetzung kundenbezogener Sorgfaltspflichten
- Unterstützung bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes
- Durchführung von Schulungen zu den Pflichten des Geldwäschegesetzes
Marc Sippel
- Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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