Steuerjagd auf Influencer - Selbstanzeige als letzte goldene Brücke

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Worum geht’s?

Influencer und Content Creator verdienen mit Social-Media viel Geld. Steuern bezahlen darauf wenige. Säumigen Social-Media-Stars ist jetzt das Finanzamt auf den Fersen. Es drohen hohe Nach- und Strafzahlungen. Ab EUR 18.000 fehlender Steuer hagelt es Strafbefehle, fehlen mehr als EUR 50.000 Steuer, kommt eine Haftstrafe in Betracht. Ab EUR 1.000.000 fehlender Steuer wir die Haftstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.
   

Aktuell werten Finanzämter rund 6.000 Datensätze mehrerer großer Plattformen aus. Influencer berichten von Betriebsprüfungen und Haftbefehlen. Damit baut die Finanzverwaltung akuten Handlungsdruck auf, sich selbst zu stellen.

Denn wer noch nicht erwischt wurde, kann die letzte goldene Brücke der strafbefreienden Selbstanzeige beschreiten. Dabei drängt die Zeit. Denn sobald die Tat entdeckte ist, eine Betriebsprüfung angekündigt wird oder ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde entfällt die strafbefreiende Wirkung.
   

Bezahlte Social-Media-Aktivitäten können Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer auslösen. Als Einnahmen zählen beispielsweise das Behalten von Produkten, Zahlungen für Produktplatzierungen, Hotel-, Messe- und Konzerteinladungen, Bannerwerbung, Verlinkungen auf Online-Shops, Merchandise, sog. Spenden, Kooperationen und gemeinsame Aktionen. Ausgaben für Mieten, Elektronik oder Reisen mindern den Gewinn. Ist der Gewinn höher als der Grundfreibetrag, entsteht Einkommensteuer. Ab einem Gewinn von EUR 24.500 entsteht Gewerbesteuer. Greift die Kleinunternehmerregel nicht, entsteht auch 19% Umsatzsteuer.
   

Auch der Wegzug ins Ausland schützt häufig nicht vor der Steuer. Denn eine Abmeldung in Deutschland genügt nicht, wenn es im Inland noch eine Wohnung oder ein Zimmer gibt, welches beibehalten wurde und jederzeit genutzt werden kann. Ein Wegzug selbst kann als Betriebsverlagerung zu einer hohen Steuer durch Aufdeckung stiller Reserven, beispielsweise im kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts oder dem Social-Media-Account, führen.
   

Wer nicht warten will, bis die goldene Brücke zusammenfällt und der Fahnder 3 x klingelt, kümmert sich jetzt um die Prüfung einer strafbefreienden Selbstanzeige.

 

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Ulrich Derlien
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater

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