Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dazu, die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten zu verbessern. In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe werden deshalb verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette insbesondere in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der

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Dr. Benjamin Riedel und Dr. Johannes Zausig erklären im Werbepartnerstatement, warum sie sich auf den Immobilienkongress freuen. Zum Beitrag gelangen Sie hier.

Der Gesetzgeber hat nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet. Wir hatten Sie bereits in der Vergangenheit über die Inhalte der damals jeweils vorliegenden Entwurfsfassungen des Gesetzes informiert. Für Unternehmen, die

Unser of Counsel und Rechtsanwalt Dr. Thomas Reif informiert Sie über die Wärmewende in der Wirtschaft. Die Veröffentlichung finden Sie hier.

SONNTAG hat unter der Federführung des Partners, Dr. Thomas Rau, die Verkäufer bei der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile der GUDAT Solutions GmbH an die CS Software Concepts and Solutions GmbH rechtlich beraten. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation.  

Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter Federführung der beiden Augsburger Partner Dr. Klaus Leuthe und Mikhail B. Rasumny die DiHa-Unternehmensgruppe beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der DiHa GmbH an die Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG beraten. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation. Zudem waren Jürgen Baur, Jörg Seidel, Dr. Johannes

Mit Beschluss vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) hat das Landgericht München I dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) verschiedene Feststellungsziele zur Herbeiführung eines Musterentscheids vorgelegt, mit denen die wesentlichen Haftungsfragen im sog. Wirecard-Skandal geklärt werden sollen. Insoweit dürfen wir auf unsere bereits im Juli 2022 veröffentlichte Sonderinformation verweisen (abrufbar unter www.sonntag-partner.de). Rund

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In unserer Sonderinformation | Update Arbeitszeiterfassung vom 2. März 2023 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass der Bundesarbeitsminister Heil für das erste Kalenderquartal 2023 einen Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung angekündigt hat. Auslöser dafür war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/22) sowie das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019