Vermieter fürchten die kurze 6-monatige Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Verschlechterungen und Veränderungen des Mietobjekts nach Rückgabe durch den Mieter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellen Urteil vom 10.07.2024 (Az. VIII ZR 184/23) entschieden, dass sich Vermieter auch nach Ablauf dieser Frist – durch Inanspruchnahme der Mietkaution – beim Mieter schadlos halten können. Konkret dürfen

Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung ein bedeutendes Gesetzespaket verabschiedet, das den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen – sowohl auf den Dächern als auch in der Freifläche – erheblich erleichtern und beschleunigen soll. Der Ausbau von Photovoltaik wird zukünftig insbesondere auch für Unternehmen deutlich unbürokratischer gestaltet. Das Gesetzespaket wurde bereits am 16. August 2023

In seiner Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 vor dem Bayerischen Landtag, kündigte der amtierende Ministerpräsident Markus Söder ein „komplettes Bayern-Update“ mit fast 50 Neuerungen und mehr als 100 Entbürokratisierungsmaßnahmen – vor allem auch entscheidende Anpassungen im Vergaberecht – an. Konkretes: – Im kommunalen Baubereich sollen die Grenzen für Direktaufträge auf 250.000 € netto für Bauleistungen

Im April diesen Jahres hatten wir Sie darüber informiert, dass eine Nachricht per WhatsApp im Vergaberecht eine ordnungsgemäße Rüge darstellen kann. Die im Baurecht übliche Mängelrüge nach VOB/B, die bewirkt, dass der Beseitigungsanspruch für den gerügten Mangel frühestens zwei Jahre nach der Rüge verjährt, ist laut dem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt a. M. vom

Das Bundeskabinett hat kürzlich wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um die Vergabeverfahren für die Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff erheblich zu beschleunigen. Diese Maßnahme ist Teil der nationalen Wasserstoffstrategie, die darauf abzielt, die Energiewende voranzutreiben und Deutschlands Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Unter anderem hierdurch soll Deutschland bis 2045 ein klimaneutrales Industrieland werden. Was tut der

  Anlässlich der vergangenen Flutkatastrophe hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ein Unterstützungspaket angekündigt, um die bayerische Wirtschaft zu entlasten. Die der „Flutschadensoforthilfe“ zugrundeliegende Förderrichtlinie wird derzeit durch das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erarbeitet. Details der geplanten Soforthilfen Von der Flutkatastrophe betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit

„Während der Probezeit kann stets ohne Kündigungsgründe und ohne Abfindung gekündigt werden“ – so die verbreitete Annahme. Doch ganz ohne rechtliche Fallstricke ist auch die Trennungssituation in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses nicht. Dabei können auch Fehler bei der Probezeitkündigung für den Arbeitgeber sehr teuer werden. Wartezeit (relevant für den Kündigungsschutz) Bei der landläufig

Die Umrüstung auf Elektromobilität ist seit Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes – kurz: GEIG – am 24.03.2021 keine Herausforderung, die allein die Automobilindustrie trifft. Das Gesetz bestimmt umfassende Pflichten für Neubauten und Bestandsgebäude, sodass Eigentümer und Bauherren ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Bei Lektüre des Gesetzes offenbaren sich Lücken, die zu Unsicherheiten bei den Betroffenen führen.

Immer mehr Unternehmen bieten auf ihrem Betriebsgelände E-Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen an. Viele Unternehmen sehen dies als Kundenservice bzw. als Teil der Bonifizierung von Mitarbeitern oder der so genannten CSR (Corporate Social Responsibility). Darüber hinaus sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 01.01.2025 verpflichtend vor, einen sogenannten

Zur Repräsentation des eigenen Unternehmens ist der Internetauftritt und dabei insbesondere die Nutzung sozialer Netzwerke für Arbeitgeber unverzichtbar geworden. Damit geht nicht selten die Darstellung von Arbeitnehmern (m/w/d) auf Schnappschüssen von Unternehmensevents, eigens angefertigten Werbeaufnahmen oder auch schlicht bei Ausübung ihrer Tätigkeit einher. Dieser scheinbar harmlose Vorgang – das Anfertigen von Bildaufnahmen und deren Veröffentlichung