Sonderinformation: Neues zur Vergabebeschleunigung

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Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Ziel ist es, das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler zu gestalten um Investitionen – insbesondere in Infrastruktur und Klimaschutz – effizienter umzusetzen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes:

  1. Verfahrenserleichterungen: Weniger Nachweispflichten, Stärkung von Eigenerklärungen, digitale Kommunikation und vereinfachte Nachprüfungsverfahren.
  2. Gesamtvergabe bei Eilbedarfen: Bei dringlichen Infrastrukturprojekten oder sicherheitsrelevanten Vorhaben ist eine Gesamtvergabe möglich statt Einzelvergaben.
  3. Rechtsschutzreform: Nachprüfungsverfahren sollen beschleunigt und digitalisiert werden, z. B. durch Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden.
  4. Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Öffentliche Vergaben sollen auch ökologische und soziale Kriterien stärker einbeziehen.
  5. Förderung von Innovation und KMU: Junge und kleine Unternehmen sollen durch angepasste Eignungskriterien und Zahlungsmodalitäten besser berücksichtigt werden.

Das Gesetz ist Teil des Koalitionsvertrags und des Sofortprogramms der Bundesregierung und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Quellen:

Einfachere Verfahren mit dem neuen Vergaberecht | Bundesregierung
Bundesregierung beschließt Gesetz zur Vergabebeschleunigung

Ihre Ansprechpartner 

Dr. Thomas Reif | of Counsel, Rechtsanwalt

Julia Spaderna-Pinsel | Senior Manager, Rechtsanwältin

Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt

Maximilian Erhardt | Rechtsanwalt

Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie hier.

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