Sonderinformation: Neues zur Vergabebeschleunigung – Wie viel Zeit- und Kostenersparnis bringt das neue Gesetz?

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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zum Vergabebeschleunigungsgesetz Stellung genommen (Deutscher Bundestag Drucksache 21/1934 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge). Wir informieren Sie zusammengefasst über die Einschätzung des NKR vor allem zu Anzahl und Dauer von Vergabeverfahren:

  • 49,4 Stunden Bearbeitungszeit pro Verfahren: Infolge der Erhöhung der Direktauftragswertgrenzen auf 50.000,00 EUR sollen rund 125.000 Aufträge ohne Vergabeverfahren durchgeführt werden können. Das bedeutet eine jährliche Entlastung für die Wirtschaft von rund 87,7 Mio. EUR.
  • Weil damit auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer auf Verwaltungsebene abnimmt, ist dort eine Entlastung in Höhe von rund 274,2 Mio. EUR zu erwarten.
  • Weil Einzelnachweise, wie z.B. der Handelsregisterauszug mehrfach verwendet werden dürfen, ersparen sich rund 450.000 regelmäßig bietende Unternehmen einen Zeitaufwand von 30 Minuten. Auch dies lässt sich in eine Entlastung von rund 8,7 Mio. EUR übersetzen.
  • 12.000 Eignungsprüfungen entfallen, weil die Eignungsprüfung bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb zukünftig nach der Angebotsprüfung stattfindet (also nur noch für den erfolgreichen Bieter vorzunehmen ist). Kostenersparnis für den Bund: rund 694.000 EUR und für die Länder sogar 2,3 Mio. EUR.
  • 65 Minuten Bearbeitungszeit je Leistungsbeschreibung: Aufgrund der Vereinfachungen von Leistungsbeschreibungen benötigen Vergabestellen weniger Zeit für deren Erstellung. Bei jährlich rund 23.300 Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich mit dieser durchschnittlichen Bearbeitungszeit wäre die Verwaltung mit Kosten von rund 1,2 Mio. EUR entlastet.
  • 14 Stunden pro Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern: Bei Verfahrensentscheidungen ist künftig keine vollbesetzte Kammer mehr nötig, so dass zwei Kammermitglieder weniger benötigt werden. Bei jährlich 760 Entscheidungen der Kammern und einem Zeitaufwand von durchschnittlich 14 Stunden pro Verfahren ergibt das eine Entlastung von rund 987.000 EUR für die Verwaltung.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat am 09.10.2025 seine erste Lesung im Bundestag durchlaufen und wird nun in den Ausschüssen weiterverhandelt. Sobald über das Gesetz eine Entscheidung ergangen ist, erfahren Sie hierüber selbstverständlich bei uns!

Quellen:

Ihre Ansprechpartner 

Dr. Thomas Reif | of Counsel

Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt

Julia Spaderna-Pinsel | Senior Managerin, Rechtsanwältin

Maximilian Erhardt | Rechtsanwalt

Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie hier.

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