Drei Wege zur NIS-2-Klarheit

Ich weiß nicht,
ob wir betroffen sind

Rechtssichere Einstufung &
NIS-2-Selbstcheck

  • Juristische Prüfung Ihrer Betroffenheit
  • Einstufung nach NIS-2 (wesentlich / wichtig / nicht betroffen)
  • Branchen- und Schwellenwertanalyse
  • Dokumentierte rechtliche Bewertung

Wir sind betroffen –
was müssen wir konkret tun?

GAP-Analyse &
strukturierte Umsetzung

  • Rechtliche Pflichtenanalyse
  • Technische Reifegradanalyse
  • Identifikation von Handlungsfeldern
  • Priorisierte Umsetzungs-Roadmap

Wir glauben, nicht betroffen zu
sein – wollen aber Sicherheit.

Rechtliche Absicherung der Geschäftsführung

  • Prüfung Ihrer Einschätzung
  • Dokumentierte Nicht-Betroffenheitsbewertung
  • Haftungsbewertung für Geschäftsleitung
  • Absicherung für Aufsichtsrat & Stakeholder

NIS-2-Richtlinie

Sind Sie betroffen – und rechtlich ausreichend abgesichert?

NIS-2 betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher. Geschäftsführer und Vorstände stehen persönlich in der Verantwortung.

Rechtliche Prüfung durch die Kanzlei SONNTAG.
Technische Analyse & Umsetzung durch SONNTAG IT Solutions.

Die Realität: NIS-2 ist Geschäftsführersache

Mit der NIS-2-Richtlinie steigen:

  • Organisationspflichten
  • Dokumentationspflichten
  • Sicherheitsanforderungen
  • Meldepflichten
  • Bußgeldrisiken
  • Persönliche Haftungsrisiken für Leitungsebene

Viele Unternehmen wissen nicht,

  • ob sie betroffen sind
  • wie sie korrekt eingestuft werden
  • ob ihre bestehenden Maßnahmen ausreichen

Unsere Lösung: Recht + Technik aus einer Hand

NIS-2 ist kein reines IT-Projekt. Und kein reines Rechtsthema. Es ist beides.

Weitere Informationen zu NIS-2 finden Sie hier: Individuelle NIS-2-Beratung

Juristische Leistung

Kanzlei SONNTAG

  • Prüfung der rechtlichen Betroffenheit
  • Einstufung gemäß NIS-2
  • Bewertung der Organpflichten
  • Haftungsanalyse für Geschäftsführung
  • Erstellung rechtssicherer Dokumentation
  • Unterstützung bei Behördenkommunikation
  • Vorbereitung auf Prüfungen & Nachweispflichten

Technische Leistung

SONNTAG IT Solutions

  • GAP-Analyse bestehender Sicherheitsmaßnahmen
  • Reifegradanalyse Ihrer IT-Sicherheitsstruktur
  • Aufbau oder Optimierung eines ISMS
  • Risikomanagement-Implementierung
  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Notfall- & Incident-Management-Strukturen
  • Laufende Betreuung durch Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)

Ihr Vorteil

Interdisziplinärer Ansatz

  • Juristen und IT-Sicherheitsexperten arbeiten abgestimmt
  • Keine isolierten Einzelmaßnahmen
  • Keine widersprüchlichen Empfehlungen
  • Durchgängige Dokumentation
  • Strategische Begleitung auf Geschäftsführungsebene

So läuft die Zusammenarbeit ab

Erstgespräch

Klärung Ihrer Situation, Branche und Unternehmensstruktur.

Juristische Betroffenheitsprüfung

Rechtliche Einstufung & Dokumentation.

Technische Analyse

GAP-Analyse & Reifegradbewertung.

Maßnahmenplan

Konkrete Roadmap mit Prioritäten & Verantwortlichkeiten.

Umsetzung & laufende Betreuung

Begleitung durch IT-Security-Experten & juristische Beratung.

Wer ist nach NIS-2 betroffen?

Die Richtlinie erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich. Betroffen sein können u. a.:

  • Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheit
  • IT-Dienstleister & Managed Service Provider
  • Rechenzentren & Cloud-Anbieter
  • Industrie & produzierendes Gewerbe
  • Lebensmittelproduktion
  • Entsorgungsunternehmen
  • Digitale Dienste
  • Mittelständische Unternehmen ab bestimmten Größen

Entscheidend sind:

  • Branche
  • Mitarbeiterzahl
  • Jahresumsatz
  • Rolle in der Lieferkette
  • Kritikalität Ihrer Dienstleistungen

Häufige Fragen von Geschäftsführern

Ja. NIS2 verpflichtet die Leitungsebene zur Überwachung und Genehmigung von Sicherheitsmaßnahmen. Unzureichende Umsetzung kann haftungsrechtliche Folgen haben.

Nicht automatisch. NIS2 stellt konkrete Anforderungen. Eine GAP-Analyse schafft Klarheit.

Sehr häufig ja. Der Anwendungsbereich wurde erheblich erweitert.

Mit Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsgesetze gelten die Pflichten unmittelbar seit dem 06.12.2025.

Ja. Genau dafür bieten wir die rechtssichere Betroffenheitsanalyse an.

Weitere Informationen zu NIS-2 finden Sie hier: Individuelle NIS-2-Beratung

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