Webinar | Einladung zum interaktiven Morning Briefing

/

Zwei Verhandlungstage, zwei Grundsatzfragen: Am 12. und 13. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Für alle, die eine Unternehmens- oder Vermögensnachfolge planen oder gerade umsetzen, sind das Termine mit Signalwirkung.

  • Montag, 12. Oktober, 14:00 Uhr – Gesetzgebungskompetenzen: Auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung geht es darum, ob der Bund die angegriffenen Regelungen bundeseinheitlich treffen durfte oder ob hier die Länder am Zug wären. Auf dem Prüfstand stehen zudem die Bewertung von Grundvermögen, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze – Bayern rügt unter anderem, dass die Freibeträge weder an die Geldentwertung noch an regional unterschiedliche Immobilienpreise angepasst wurden.
  • Dienstag, 13. Oktober, 10:00 Uhr – Verschonung von Betriebsvermögen: Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde prüft das Gericht, ob die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei Erbschaft und Schenkung mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist, wenn der Übergang von Privatvermögen – etwa von Wertpapieren oder Immobilien – diese Vorteile nicht genießt.

Eine Entscheidung fällt an diesen Tagen noch nicht; ein Urteil ergeht üblicherweise erst Monate nach der mündlichen Verhandlung. Die Nachfragen des Senats und die Argumente der Beteiligten lassen aber oft schon erkennen, worauf es dem Gericht ankommt. Ob und in welchem Umfang sich etwas ändert, ist offen – für eine besonnene Nachfolgeplanung gilt deshalb: nicht vorschnell reagieren, aber gut vorbereitet sein.

Die Verhandlungen sind öffentlich, die Zuhörerplätze im Sitzungssaal allerdings begehrt. Michael Neuffer und Dr. Maximilian Trappmann verfolgen die Verhandlungen vor Ort im Sitzungssaal in Karlsruhe.

Am Freitag, 16. Oktober, von 9:00 bis 9:45 Uhr berichten die beiden gemeinsam mit Christian Schöler in unserem interaktiven Morning Briefing „SONNTAG im Sitzungssaal: Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht“ – kompakt, praxisnah und mit den frischen Eindrücken aus dem Sitzungssaal. Die Teilnahme ist anonym; im Anschluss können Sie Ihre Fragen direkt stellen.

Das erwartet Sie:

  • Aus dem Sitzungssaal: Hintergrund und Inhalt der Verfahren – wie sind die Verhandlungen verlaufen, und welche Fragen hat der Senat in den Mittelpunkt gestellt?
  • Einordnung: Welche Hinweise geben die beiden Verhandlungstage auf die weitere Entwicklung – und was bleibt offen?
  • Praxis: Mögliche Auswirkungen auf Unternehmensnachfolgen, Immobilien und Privatvermögen – und Ihre Handlungsoptionen
  • Ihre Fragen: Raum für Ihre individuellen Anliegen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wir freuen uns auf Sie – und gern auch auf Interessierte aus Ihrem Umfeld, an die Sie diese Einladung weiterleiten möchten.

Freundliche Grüße von SONNTAG

Dr. Maximilian Trappmann | Partner | Rechtsanwalt und Steuerberater
Christian Schöler | Partner | Steuerberater
Michael Neuffer | Senior Manager | Fachanwalt für Steuerrecht

TOP