Sonderinformation: Aktuelles zum Vergabetransformationspaket – Sofortprogramm der Bundesregierung beinhält auch Reform des Vergaberechts:

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Bundesregierung setzt Vergaberecht auf die Tagesordnung

Ende Mai 2025 hat der Koalitionsausschuss der neuen Bundesregierungsparteien getagt und will noch vor der Sommerpause zentrale Forderungen zur Vergabe und öffentlichen Beschaffung im Rahmen des sog. „Sofortprogramms“ der neuen Bundesregierung beschließen.

Bis zum Sommer soll mit der Umsetzung der geplanten Reform des Vergaberechts begonnen werden.

Aus dem vierseitigen Sofortprogramm geht u.a. nochmals der beabsichtigte Reformierungszweck des Vergaberecht, nämlich „das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene für Lieferungen und Leistungen aller Art für Bund, Länder und Kommunen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren“, hervor.
Weitere Details zum Thema finden Sie in unseren vorangegangenen Sonderinformationen vom 24.04.2024 und vom 05.12.2024.

Wir halten Sie über alle Neuerungen auf dem Laufenden und beraten Sie gerne in allen Fragen rund um das Vergaberecht!

Quellen:

Bundesregierung setzt Vergaberecht auf die Tagesordnung
Sofortprogramm-Bundesregierung.pdf

Ihre Ansprechpartner 

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Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt

Maximilian Erhardt | Rechtsanwalt

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