Am 10. September hat das Bundeskabinett sowohl den Entwurf des Standortfördergesetzes als auch das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Ziel der beiden Gesetze ist es, sowohl private Investitionen zu fördern als auch Bürger:innen von steigenden Preisen zu entlasten. Dabei gibt es einige steuerpolitische Neuerungen, die in diesem Beitrag zusammengefasst werden.
Durch den Beschluss des Gesetzesentwurf zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts sollen vor allem die Finanzierungsbedingungen für kleinere Unternehmen und Start-Ups, die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessert werden. In diesem Rahmen werden einige Punkte aus dem Koalitionsvertrag und aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt.
Folgende Maßnahmen stehen dabei im Mittelpunkt:
Fokus soll mit dem dadurch geschaffenen rechtssicheren Rahmen auf Investitionsanreize von Fonds in erneuerbare Energien und in die Infrastruktur gesetzt werden. Dies wird durch eine dazu beschlossene Entbürokratisierung des Finanzmarktbereichs und dem Wegfall überflüssiger Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten zusätzlich verstärkt.
Zusätzlich werden mehrere kapitalmarktrechtliche EU-Rechtsakten sowie Vorgaben für ein europäisches Unternehmensportal umgesetzt.
Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist vss. Anfang 2026 zu rechnen.
Mit dem Steueränderungsgesetz sollen Bürger:innen aufgrund von vergangenen Preiserhöhungen entlastet werden. Nach Schätzungen der Bundesregierung sollen die Maßnahmen zu jährlichen Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe führen. Insbesondere die Landwirtschaft und die Gastronomiebranche erhalten durch die beschlossenen Maßnahmen spürbare finanzielle Unterstützung.
Konkret wurden u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch Ende 2025 zu rechnen.