TAX TUESDAY: Beschlüsse des Bundeskabinetts - Standortfördergesetz und Steueränderungsgesetz 2025

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Am 10. September hat das Bundeskabinett sowohl den Entwurf des Standortfördergesetzes als auch das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Ziel der beiden Gesetze ist es, sowohl private Investitionen zu fördern als auch Bürger:innen von steigenden Preisen zu entlasten. Dabei gibt es einige steuerpolitische Neuerungen, die in diesem Beitrag zusammengefasst werden.

Standortfördergesetz

Durch den Beschluss des Gesetzesentwurf zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts sollen vor allem die Finanzierungsbedingungen für kleinere Unternehmen und Start-Ups, die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessert werden. In diesem Rahmen werden einige Punkte aus dem Koalitionsvertrag und aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt.

Folgende Maßnahmen stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Die Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, wird angepasst.
  • 6b-Rücklage: Anhebung des Schwellenwerts zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in andere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von 500.000 € auf 2 Mio. €, sofern diese im Betriebsvermögen gehalten werden.

Fokus soll mit dem dadurch geschaffenen rechtssicheren Rahmen auf Investitionsanreize von Fonds in erneuerbare Energien und in die Infrastruktur gesetzt werden. Dies wird durch eine dazu beschlossene Entbürokratisierung des Finanzmarktbereichs und dem Wegfall überflüssiger Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten zusätzlich verstärkt.

Zusätzlich werden mehrere kapitalmarktrechtliche EU-Rechtsakten sowie Vorgaben für ein europäisches Unternehmensportal umgesetzt.

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist vss. Anfang 2026 zu rechnen.

Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz sollen Bürger:innen aufgrund von vergangenen Preiserhöhungen entlastet werden. Nach Schätzungen der Bundesregierung sollen die Maßnahmen zu jährlichen Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe führen. Insbesondere die Landwirtschaft und die Gastronomiebranche erhalten durch die beschlossenen Maßnahmen spürbare finanzielle Unterstützung.

Konkret wurden u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Erhöhung der Entfernungspauschale zum 01. Januar 2026 einheitlich auf 0,38 € ab dem ersten gefahrenen Kilometer.
  • Die Mobilitätsprämie soll ohne zeitliche Befristung auch nach 2026 für Personen mit geringen Einkünften in Anspruch genommen werden können.
  • Die Umsatzsteuer soll für Restaurant- und Verpflegungsdienstleitungen ab dem 01. Januar 2026 dauerhaft von derzeit 19% auf 7% gesenkt werden. Davon ausgenommen ist die Abgabe von Getränken. Damit entfiele die bislang notwendige Abgrenzung zu gelieferten oder mitgenommenen Speisen.
  • Umsetzung der Neufassung der De-minimis-Verordnung durch Aktualisierung der Verweise der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten gemäß § 7b EStG und der Forschungszulage.
  • Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit, u.a. Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro, Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften auf 50.000 Euro sowie Entfall der Pflicht zur Sphärenzuordnung (§ 64 Abs. 3 S. 1 und 2 AO-E) und Erhöhung der Freigrenze bei der zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO-E).

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch Ende 2025 zu rechnen.

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Christian Schöler
Partner
Steuerberater

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