TAX TUESDAY: Steuertermine 2026 im Überblick

/

Alle relevanten Steuertermine für 2026 im Überblick

Um Sie bestmöglich bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Fristen für das Jahr 2026 übersichtlich für Sie aufbereitet.

Von Abgabefristen für Lohnsteuer und Umsatzsteuern bis diversen Meldefristen – mit dieser Übersicht behalten Sie stets den Überblick und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten termingerecht erledigen.

 

12.01.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Dezember 2025
  2. der Umsatzsteuer für Dezember 2025 bzw. das 4. Quartal 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)
  3. von Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige für im 4. Quartal 2025 einbehaltene Abzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 S. 3 EStG bzw. § 10   StAbwG

26.01.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Dezember 2025


31.01.2026:
One-Stop-Shop – Übermittlung der Steuererklärung für das 4. Quartal 2025

02.02.2026:
Erklärung für Änderungen des Jahres 2025 für Bundesmodell, Baden-Württemberg und Hessen (GrSt)


10.02.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Januar 2026
  2. der Umsatzsteuer für Januar 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

16.02.2026:
Fälligkeit der Vierteljahresrate für Gewerbe- und Grundsteuer


25.02.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Januar 2026

02.03.2026:
Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2025
Frist für Lohnsteuerpauschalierung 2025
Meldefrist für bestimmte Auslandssachverhalte nach § 138 Abs. 2 AO


10.03.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Februar 2026
  2. der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Februar 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

Fälligkeit der Vierteljahresrate für Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen- sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag


25.03.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Februar 2026


31.03.2025:

  1. Antrag auf (teil-)weisen Erlass der Grundsteuer 2025 aufgrund wesentlicher Ertragsminderung
  2. Erklärung für Änderungen des Jahres 2025 für Bayern (GrSt)

10.04.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für März 2026
  2. der Umsatzsteuer für März 2026 bzw. 1. Quartal 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)
  3. von Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige für im 1. Quartal 2026 einbehaltene Abzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 S. 3 EStG bzw. § 10 StAbwG

27.04.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für März 2026


30.04.2026:

  1. One-Stop-Shop – Übermittlung der Steuererklärung für das 1. Quartal 2026
  2. Abgabefrist für Steuererklärungen 2024 (bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen)

11.05.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für April 2026
  2. der Umsatzsteuer für April 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

15.05.2026:
Fälligkeit der Vierteljahresrate für Gewerbe- sowie Grundsteuer


25.05.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für April 2026


31.05.2025:
Überprüfung Herauf-/Herabsetzungsanträge Steuer-VZ (ESt/KSt/GewSt)

10.06.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Mai 2026
  2. der Umsatzsteuer für Mai 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

Fälligkeit der Vierteljahresrate für Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen- sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag


25.06.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Mai 2026


30.06.2026:
Fristablauf für Vorsteuervergütungen bezüglich Vorsteuern, die in 2025 bei außerhalb der EU ansässigen Unternehmen angefallen sind

10.07.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Juni 2026
  2. der Umsatzsteuer für Juni 2026 bzw. das 2. Quartal 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)
  3. von Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige für im 2. Quartal 2026 einbehaltene Abzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 S. 3 EStG bzw. § 10 StAbwG

27.07.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Juni 2026


31.07.2026:

  1. One-Stop-Shop – Übermittlung der Steuererklärung für das 2. Quartal 2026
  2. Abgabefrist für Steuererklärungen 2025 (bei nicht steuerlich beratenen Steuerpflichtigen)
  3. Entscheidungen über die Zuordnung zum Unternehmensvermögen für Leistungen des Jahres 2025 (USt.)

10.08.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Juli 2026
  2. der Umsatzsteuer für Juli 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

17.08.2026:
Fälligkeit der Vierteljahresrate für Gewerbe- sowie Grundsteuer


25.08.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Juli 2026

10.09.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für August 2026
  2. der Umsatzsteuer für August 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

Fälligkeit der Vierteljahresrate für Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen- sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag


25.09.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für August 2026


30.09.2025:

  1. Fristablauf für Vorsteuervergütungen bezüglich Vorsteuern, die in 2026 bei in der EU ansässigen Unternehmen angefallen sind
  2. Überprüfung Herauf-/Herabsetzung Steuer-VZ (ESt/KSt/GewSt)

12.10.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für September 2026
  2. der Umsatzsteuer für September 2026 bzw. das 3. Quartal 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)
  3. von Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige für im 3. Quartal 2026 einbehaltene Abzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 S. 3 EStG bzw. § 10 StAbwG

26.10.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für September 2026


31.10.2026:

  1. One-Stop-Shop – Übermittlung der Steuererklärung für das 3. Quartal 2026
  2. Überprüfung Herauf-/Herabsetzung Steuer-VZ (ESt/KSt/GewSt)

10.11.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Oktober 2026
  2. der Umsatzsteuer für Oktober 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

16.11.2026:
Fälligkeit der Vierteljahresrate für Gewerbe- sowie Grundsteuer


25.11.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Oktober 2026


30.11.2026:
Antrag auf Berücksichtigung relevanter Freibeträge für Arbeitnehmer i.R.d. Lohnsteuerabzugs

10.12.2026:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für November 2026
  2. der Umsatzsteuer für November 2026 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

Fälligkeit der Vierteljahresrate für Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen- sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag


28.12.2026:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für November 2026


31.12.2026:

  1. Übermittlung des Country-by-Country-Reportings (CbCR) für das Wirtschaftsjahr 2025
  2. Antrag auf Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG betreffend das Kalenderjahr 2025

*Diese Übersichten sind lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und können nicht als Ersatz für eine Recherche, fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Es besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Jegliche Haftung seitens der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB wird ausgeschlossen.

Alle Steuertermine für 2026 finden Sie hier als PDF-Datei.

Sie haben Fragen?

Ihr Ansprechpartner

Christian Schöler
Partner
Steuerberater

Sie haben Fragen?

Ihr Ansprechpartnerin

Caterina Adel
Senior Managerin
Steuerberaterin

 

TOP