Privates Baurecht | Architektenrecht

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Gemeinsames Ziel aller Beteiligten eines Bauprojekts muss eine zielorientierte, reibungslose Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben sein. Streitigkeiten binden Aufmerksamkeit, führen zu Verzögerungen und verursachen vermeidbare Kosten.

 

Dennoch sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Häufig ändern sich bei Vertragsabschluss angenommene Gegebenheiten. Dies können beispielsweise zusätzliche behördliche Anforderungen, veränderte DIN-Vorschriften, neue oder gewandelte Wünsche des Bauherrn, Überraschungen im Bereich des Baugrunds, schädigende Ereignisse von außen, verzögernde oder baubehindernde Umstände, auftretende Mängel oder Meinungsverschiedenheiten über die geschuldete Leistung sein.

Bereits bei der Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass nicht die Saat für künftige Probleme gesät wird. Die Verantwortungsbereiche sind abzugrenzen, die geschuldete Leistung ist klar zu definieren, die Vergütungsmodalitäten sind zu klären und gebotene Sicherungsmechanismen, u.a. für den Fall einer Insolvenz eines Baubeteiligten, sind zu vereinbaren.

 

Während der Projektumsetzung gilt es, auftretende Meinungsverschiedenheiten so zu lösen, dass vermeidbare negative Auswirkungen auf den Projekterfolgt der Baubeteiligten vermieden werden. Dafür sind alle gebotenen gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten auszuloten und fruchtbar zu machen und pragmatische sowie sichere Lösungswege zu beschreiten. Schließlich sind nach der Baumaßnahme - trotz allem - verbleibende Konflikte, insbesondere in den Bereichen Vergütung und Mängel zu lösen, soweit als möglich außergerichtlich, andernfalls mit gerichtlicher Hilfe oder mittels alternativer Verfahren (z.B. Beweissicherung und Schiedsgutachten). Auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen steht die pragmatische, kostenschonende Konfliktlösung im Vordergrund.

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