Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Ziel ist es, das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler zu gestalten um Investitionen – insbesondere in Infrastruktur und Klimaschutz – effizienter umzusetzen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes:
Das Gesetz ist Teil des Koalitionsvertrags und des Sofortprogramms der Bundesregierung und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Quellen:
Einfachere Verfahren mit dem neuen Vergaberecht | Bundesregierung
Bundesregierung beschließt Gesetz zur Vergabebeschleunigung
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