Sonderinformation: Basiswissen Wohnungseigentumsrecht

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Was ist das WEG?

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gebäude, in denen einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten verschiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern gehören. Es legt die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest und definiert die Regeln für das Miteinander innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Im WEG werden so-wohl das Sondereigentum an einzelnen Wohnungen als auch das Gemeinschaftseigentum an gemeinsam genutzten Bereichen wie Treppenhäusern oder Garagen, aber auch Dächern beschrieben.

Ein Verständnis für die Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetzes ist für Eigentümerinnen und Eigentümer unerlässlich, um die Verwaltung der Gemeinschaft ordnungsgemäß mit zu organisieren. Nur wer mit den gesetzlichen Regelungen vertraut ist, kann beispielsweise in Eigentümerversammlungen kompetent und überzeugend auftreten. Für die Verwaltung gilt dies ohnehin.

Entstehung des Wohnungseigentumsgesetzes

Das WEG wurde 1951 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg fehlte – vor allem in den Bal-lungsräumen – Wohnraum und große Mehrfamilienhäuser wurden zahlreich gebaut. Da das Bürgerliche Gesetzbuch damals keine ausreichenden Regelungen für das Eigentum an einzel-nen Wohnungen vorsah, wurde das Wohnungseigentumsgesetz als eigenständiges Gesetz ge-schaffen und zuletzt 2020 umfassend reformiert.

Regelungen im WEG

Das WEG regelt die Begründung von Wohnungseigentum und die Aufteilung von Immobilien in einzelne Einheiten. Auch werden die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums festgelegt. Es behandelt das Dauerwohnrecht, und beinhaltet Verfahrensvorschriften für Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern.

Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Das WEG erlaubt es, Sondereigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes – wie etwa Wohnungen – zu begründen. Gemeinschaftliches Eigentum umfasst hingegen das Grundstück und alle Gebäudeteile, die nicht Sondereigentum sind, wie tragende Wände oder gemeinschaftliche Anlagen.

Die Kanzlei Sonntag und Partner verfügt über mehrere Fachanwälte im Bereich des Wohnungs-eigentumsrechts und unterstützt Sie gerne bei Rechtsfragen rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Ihre Ansprechpartner 

Dr. Benjamin Riedel | Partner, Rechtsanwalt

Ingmar Niederkleine | Partner, Rechtsanwalt

Peter Senski | Senior Manager, Rechtsanwalt

Marco Meynhardt | Senior Manager, Rechtsanwalt, LL.M.

Martin Henrich | Rechtsanwalt

Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie hier.

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