Sonderinfo: Vergabeverfahren | Die neuen Schwellenwerte 2026/2027 sind veröffentlicht.

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Alle zwei Jahre überprüft die Europäische Union die Schwellenwerte, ab denen Leistungen im EU-weiten Vergabeverfahren auszuschreiben sind. Diese Werte werden regelmäßig angepasst und wurden kürzlich für das Jahr 2026 veröffentlicht.

Ab dem 01.01.2026 gelten demnach für die Dauer von zwei Jahren folgende neue Schwellenwerte:

  • Bauleistungen (auch nach Sektorenrichtlinie und für Konzessionen): 5.404.000,00 EUR (angehoben im Vergleich zum vorherigen Turnus);
  • Liefer- und Dienstleistungen (obere und oberste Bundesbehörden): 140.000,00 EUR (herabgesetzt im Vergleich zum vorherigen Turnus), nach Sektorenrichtlinie: 432.000,00 EUR;
  • Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber): 216.000,00 EUR (herabgesetzt im Vergleich zum vorherigen Turnus);

Wir informieren Sie laufend zu Entwicklungen im Vergaberecht und beraten und vertreten Sie natürlich gerne in allen Fragen rund um dieses Thema und Ihr Projekt.

Quellen:

EU-Schwellenwerte 2026/2027 veröffentlicht
https://eur-lex.europa.eu/legal-con-tent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025R2151&qid=1761382192547
https://eur-lex.europa.eu/legal-con-tent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025R2152&qid=1761382074590
https://eur-lex.europa.eu/legal-con-tent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025R2150&qid=1761382237534

Ihre Ansprechpartner 

Dr. Thomas Reif | of Counsel

Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt

Julia Spaderna-Pinsel | Senior Managerin, Rechtsanwältin

Maximilian Erhardt | Rechtsanwalt

Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie hier.

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