Dr. Konrad Kern

Partner
Rechtsanwalt

  • Prozessführung und einstweiliger Rechtsschutz
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon +49 821 57058-280
                        +49 172 8695161
Telefax +49 821 57058-153
Email konrad.kern@sonntag-partner.de

qualifikation.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Studium an den Universitäten Augsburg und München (Erstes juristisches Staatsexamen 1999; Zweites juristisches Staatsexamen 2001), Promotion zum Dr. jur. (2002); Zulassung als Rechtsanwalt (seit 2002); Zulassung als Fachanwalt (seit 2009). Dr. Konrad Kern ist für das Jahr 2020 erneut bei Best Lawyers in den Bereichen Bet-the-Company-Prozesse, Prozessführung und Schiedsverfahren | Streitbeilegung  | Mediation als Experte geführt. Bereits zum 10. Mal in Folge wurde Herr Kern als Best Lawyer ausgezeichnet. Im JUVE Handbuch 2020/2021 ist er als „Führender Berater in Bayern“ für Konfliktlösung geführt und wird „oft empfohlen“.

tätigkeits-
schwerpunkte.

  • Vertretung von Unternehmen in Massenschadensfällen
  • Post M&A Streitigkeiten
  • Aktienrechtliche Klageverfahren (Squeeze out, Anfechtungsklagen)
  • Kartellrechtliche Streitigkeiten im Bereich der Energie- und Wasserversorgungswirtschaft sowie kartellrechtliche Schadensersatzprozesse
  • Streitvermeidende Konfliktberatung
  • Begleitung von Banken bei der Umsetzung gesetzlicher und richterlicher Vorgaben in der Praxis
  • Durchsetzung der Ansprüche von Anlegern gescheiterer Investitionsobjekte gegen Initiatoren, Kreditgeber und Berater

veröffentlichungen vorträge.

  • „Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?“ in BetriebsBerater 33/2013, S. 1943-1949
  • „Medienfonds im Focus der Anlegeranwälte“, in JUVE Handbuch 2011/2012, 200f
  • „Feuerwehrfahrzeugkartell: Was können die Gemeinden jetzt tun?“ in Bayerische Gemeindezeitung vom 3.3.2011, S. 12
  • IHK Skript „Schiedswesen und Durchsetzung von Schiedssprüchen und anderen Titeln im Ausland“
  • „Der Tatsachenstoff im Berufungsverfahren: Ist die Tatbestandsberichtigung bei unvollständigem Tatbestand des Ersturteils überflüssig?" in NJW 2006, 1315
  • Überseering - Rechtsangleichung und gegenseitige Anerkennung. Eine Untersuchung zum Wettbewerb der Gesetzgeber im Europäischem Gesellschaftsrecht (Univ., Dissertation 2003), Duncker & Humblodt, 2004

mitgliedschaften.

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. (BrV)
  • Mitglied in der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit

lehrtätigkeit.

  • Prüfer im II. Juristischen Staatsexamen
  • Lehrtätigkeit im Rahmen der Referendarausbildung

organfunktion.

  • Geschäftsführer SONNTAG Verwaltungs GmbH

arbeitssprachen.

  • Deutsch, Englisch

Wir verzahnen wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte und beraten fachübergreifend und auf Augenhöhe.

Wir begleiten große Familienvermögen, um langfristige Werte über Generationen zu bewahren.

Wir bieten maßgeschneiderte, praktikable Lösungen zu IT-Compliance, Digitalisierung und IT-Projektmanagement.

Wir beraten, bewerten und prüfen – national, aber auch international als unabhängiger MOORE-Netzwerkpartner.

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