Dr. Konrad Kern

Partner
Rechtsanwalt

  • Prozessführung und einstweiliger Rechtsschutz
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon +49 821 57058-280
                        +49 172 8695161
Telefax +49 821 57058-153
Email konrad.kern@sonntag-partner.de

qualifikation.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Studium an den Universitäten Augsburg und München (Erstes juristisches Staatsexamen 1999; Zweites juristisches Staatsexamen 2001), Promotion zum Dr. jur. (2002); Zulassung als Rechtsanwalt (seit 2002); Zulassung als Fachanwalt (seit 2009). Dr. Konrad Kern ist für das Jahr 2020 erneut bei Best Lawyers in den Bereichen Bet-the-Company-Prozesse, Prozessführung und Schiedsverfahren | Streitbeilegung  | Mediation als Experte geführt. Bereits zum 15. Mal in Folge wurde Herr Kern als Best Lawyer ausgezeichnet. Im JUVE Handbuch 2020/2021 ist er als „Führender Berater in Bayern“ für Konfliktlösung geführt und wird „oft empfohlen“.

tätigkeits-
schwerpunkte.

  • Vertretung von Unternehmen in Massenschadensfällen
  • Post M&A Streitigkeiten
  • Aktienrechtliche Klageverfahren (Squeeze out, Anfechtungsklagen)
  • Kartellrechtliche Streitigkeiten im Bereich der Energie- und Wasserversorgungswirtschaft sowie kartellrechtliche Schadensersatzprozesse
  • Streitvermeidende Konfliktberatung
  • Begleitung von Banken bei der Umsetzung gesetzlicher und richterlicher Vorgaben in der Praxis
  • Durchsetzung der Ansprüche von Anlegern gescheiterer Investitionsobjekte gegen Initiatoren, Kreditgeber und Berater

veröffentlichungen vorträge.

  • „Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?“ in BetriebsBerater 33/2013, S. 1943-1949
  • „Medienfonds im Focus der Anlegeranwälte“, in JUVE Handbuch 2011/2012, 200f
  • „Feuerwehrfahrzeugkartell: Was können die Gemeinden jetzt tun?“ in Bayerische Gemeindezeitung vom 3.3.2011, S. 12
  • IHK Skript „Schiedswesen und Durchsetzung von Schiedssprüchen und anderen Titeln im Ausland“
  • „Der Tatsachenstoff im Berufungsverfahren: Ist die Tatbestandsberichtigung bei unvollständigem Tatbestand des Ersturteils überflüssig?" in NJW 2006, 1315
  • Überseering - Rechtsangleichung und gegenseitige Anerkennung. Eine Untersuchung zum Wettbewerb der Gesetzgeber im Europäischem Gesellschaftsrecht (Univ., Dissertation 2003), Duncker & Humblodt, 2004

mitgliedschaften.

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. (BrV)
  • Mitglied in der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit

lehrtätigkeit.

  • Prüfer im II. Juristischen Staatsexamen
  • Lehrtätigkeit im Rahmen der Referendarausbildung

organfunktion.

  • Geschäftsführer SONNTAG Verwaltungs GmbH

arbeitssprachen.

  • Deutsch, Englisch
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