Rechtssichere Umsetzung der europäischen KI-Verordnung bei KI-Systemen
Die neue EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz bringt tiefgreifende rechtliche Anforderungen mit sich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme rechtskonform entwickelt und betrieben werden. Die SONNTAG Unternehmensgruppe unterstützt Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern.
Der EU AI Act gilt als weltweit erstes umfassendes Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel der Verordnung ist es, Risiken zu minimieren, Transparenz zu erhöhen und den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen in der gesamten EU sicherzustellen. Dabei unterscheidet die Verordnung nicht nach Unternehmensgröße – sondern nach Art und Zweck der eingesetzten KI-Technologien.
Viele mittelständische Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie keine „KI“ einsetzen. In Wahrheit aber steckt künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen heute in zahlreichen Standardanwendungen:
Solche Systeme fallen – je nach Funktion und Einfluss auf den Menschen – oft unter die Regelungen des EU AI Act. Selbst wenn diese Systeme von Drittanbietern stammen, können rechtliche Pflichten beim Betreiber liegen.
Ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Umsetzung des EU AI Act ist das Knowhow Ihrer Mitarbeitenden. Wir bieten praxisnahe Schulungen für Fach- und Führungskräfte an, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch technische und organisatorische Aspekte des KI-Einsatzes abdecken.
Entwicklung einer konkreten Umsetzungsstrategie zur Einhaltung der Verordnung.
Unterstützung beim Aufbau interner Governance-Strukturen (z. B. KI-Verantwortliche, interne Kontrollsysteme).
Gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft SONNTAG IT Solutions unterstützen wir Sie nicht nur bei rechtlichen Fragen, sondern auch bei der Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden KI-Strategie. Dazu zählen:
Der AI Act sieht eine klare Rollenzuweisung vor: Anbieter, Betreiber, Händler, Importeure. Je nach Rolle ergeben sich spezifische Anforderungen – von Dokumentationspflichten über Risikobewertungen bis zur Meldung schwerwiegender Vorfälle.
Gerade mittelständische Unternehmen sind oft Betreiber („User“) von Hochrisiko-KI-Systemen – zum Beispiel im HR-Bereich oder bei sicherheitsrelevanten industriellen Anwendungen. In diesen Fällen bestehen rechtlich verbindliche Pflichten:
Die EU räumt eine Übergangsfrist ein – aber Unternehmen sollten nicht warten. Wer heute bereits proaktiv handelt, kann Risiken vermeiden und regulatorische Sicherheit aufbauen. Unsere Kanzlei bietet genau die Unterstützung, die mittelständische Betriebe benötigen, um sich praxisnah, effizient und rechtskonform aufzustellen. Teilweise gelten die Verpflichtungen des EU AI Acts bereits jetzt (Mitarbeiterschulungen & Awareness).
Sonntag & Partner
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