
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. März 2026 (VII ZR 68/24) eine für Bauträger, Projektentwickler, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Wohnungskäufer äußerst praxisrelevante Entscheidung getroffen.
In vielen Bauträgerverträgen ist geregelt, dass das Gemeinschaftseigentum nicht von jedem einzelnen Wohnungskäufer, sondern durch einen oder mehrere Erwerber abgenommen wird, die als Vertreter der übrigen Erwerber agieren. Der BGH hat nun klargestellt, dass solche Klauseln unwirksam sind, wenn sie den einzelnen Erwerbern ihr eigenes Recht nehmen, das Gemeinschaftseigentum zu prüfen und selbst über die Abnahme zu entscheiden.
Das Urteil des BGH schafft mehr Schutz für Erwerber, bringt jedoch erhebliche Risiken für Bauträger mit sich. Ob Ansprüche bestehen oder abgewehrt werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Das Urteil ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Angesichts der ggf. erheblichen finanziellen Auswirkungen empfehlen wir eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Quelle:
Urteil des BGH (VII. Zivilsenat) vom 26.03.2026 – VII ZR 68/24
Ingmar Niederkleine | Partner, Rechtsanwalt
Dr. Christian Voit | of Counsel, Rechtsanwalt
Volker Hinkl | Director, Rechtsanwalt
Svenja Loderer | Senior Managerin, Rechtsanwältin
Daniel Michl | Senior Manager, Rechtsanwalt
Julia Spaderna-Pinsel | Senior Managerin, Rechtsanwältin
Ralph Egger | Senior Associate, Rechtsanwalt
Thomas Moser | Associate, Rechtsanwalt
Sonntag & Partner
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Schertlinstraße 23
86159 Augsburg
Telefon: +49 821 57058-0
Telefax: +49 821 57058-153