Mit der Verabschiedung des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat der Gesetzgeber im Juli 2025 unter anderem eine gestaffelte Senkung des Körperschaftsteuersatzes beschlossen. Ziel ist es, die steuerliche Belastung von Unternehmen schrittweise zu reduzieren und dadurch Investitionen, Wachstum sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Veranlagungszeitraum | KSt-Satz |
2028 | 14 % |
2029 | 13 % |
2030 | 12 % |
2031 | 11 % |
2032 | 10 % |
Diese gestaffelte Senkung hat direkte und sofortige Auswirkungen auf die Bewertung latenter Steuern nach § 274 HGB sowie nach IAS 12:
Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen frühzeitig folgende Aspekte bei der Bilanzierung und Bewertung berücksichtigen:
Die gestaffelte Körperschaftsteuersenkung kann langfristig steuerliche Entlastung bieten, erfordert jedoch eine präzise und vorausschauende Bewertung latenter Steuerpositionen. Wir empfehlen, mögliche Auswirkungen frühzeitig zu analysieren. Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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