
Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Es setzt die europäische NIS-2-Richtlinie in nationales Recht um und verschärft die gesetzlichen Anforderungen an IT-Sicherheit, Risikomanagement und Governance erheblich.
Mit der Reform des BSI-Gesetzes (BSIG) wird der Kreis der regulierten Unternehmen deutlich ausgeweitet: Statt bislang rund 4.500 fallen künftig rund 30.000 Unternehmen und Einrichtungen unter den Anwendungsbereich von NIS-2.
Ziel des Gesetzes ist es, die Cybersicherheitsresilienz kritischer und wirtschaftlich relevanter Organisationen nachhaltig zu erhöhen und europaweit ein einheitliches Sicherheitsniveau zu etablieren.
NIS-2 gilt für Unternehmen in definierten Sektoren, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, insbesondere:
Betroffene Organisationen werden rechtlich eingestuft als
KRITIS-Unternehmen gelten automatisch als „besonders wichtige Einrichtungen“. Erstmals wird auch die Bundesverwaltung verbindlich in das NIS-2-Sicherheitsregime einbezogen.
Unternehmen im Anwendungsbereich müssen insbesondere drei zentrale Pflichten erfüllen:
Die Verantwortung liegt ausdrücklich auch bei der Unternehmensleitung. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern, behördlichen Maßnahmen und persönlichen Haftungsrisiken führen.
Unternehmen sollten deshalb schnellstmöglich klären, ob und wie sie unter NIS-2 fallen und welche Maßnahmen rechtlich erforderlich sind.
SONNTAG begleitet Unternehmen bei der rechtskonformen und praxistauglichen Umsetzung der NIS-2-Anforderungen.
Tätigkeiten unserer NIS-2-Experten
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Zur unverbindlichen Ersteinschätzung steht der NIS-2-Selbstcheck der SONNTAG IT Solutions zur Verfügung. Er dient dazu,
Der Selbstcheck bildet eine Grundlage für die anschließende rechtliche und technische Umsetzung.
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