Sonderinformation: NIS-2-Umsetzungsgesetz Pflichten, Anforderungen und Umsetzung für Unternehmen

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Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Es setzt die europäische NIS-2-Richtlinie in nationales Recht um und verschärft die gesetzlichen Anforderungen an IT-Sicherheit, Risikomanagement und Governance erheblich. 

Mit der Reform des BSI-Gesetzes (BSIG) wird der Kreis der regulierten Unternehmen deutlich ausgeweitet: Statt bislang rund 4.500 fallen künftig rund 30.000 Unternehmen und Einrichtungen unter den Anwendungsbereich von NIS-2. 

Ziel des Gesetzes ist es, die Cybersicherheitsresilienz kritischer und wirtschaftlich relevanter Organisationen nachhaltig zu erhöhen und europaweit ein einheitliches Sicherheitsniveau zu etablieren. 

Welche Unternehmen fallen unter NIS-2? 

NIS-2 gilt für Unternehmen in definierten Sektoren, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, insbesondere: 

  • Anzahl der Beschäftigten 
  • Jahresumsatz 
  • Bilanzsumme 

 

Betroffene Organisationen werden rechtlich eingestuft als 

  • „wesentliche Einrichtungen“ oder 
  • „besonders wichtige Einrichtungen“ 

KRITIS-Unternehmen gelten automatisch als „besonders wichtige Einrichtungen“. Erstmals wird auch die Bundesverwaltung verbindlich in das NIS-2-Sicherheitsregime einbezogen. 

Gesetzliche Kernpflichten nach NIS-2 

Unternehmen im Anwendungsbereich müssen insbesondere drei zentrale Pflichten erfüllen: 

  • Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 
  • Unverzügliche Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle 
  • Einführung, Umsetzung und Dokumentation eines Risikomanagementsystems
    nach dem Stand der Technik (u. a. IT-Grundschutz, BSI-Mindeststandards) 

Die Verantwortung liegt ausdrücklich auch bei der Unternehmensleitung. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern, behördlichen Maßnahmen und persönlichen Haftungsrisiken führen. 

Unternehmen sollten deshalb schnellstmöglich klären, ob und wie sie unter NIS-2 fallen und welche Maßnahmen rechtlich erforderlich sind. 

Rechtliche Unterstützung rund um NIS-2 durch SONNTAG 

SONNTAG begleitet Unternehmen bei der rechtskonformen und praxistauglichen Umsetzung der NIS-2-Anforderungen. 

Tätigkeiten unserer NIS-2-Experten 

Unsere Anwälte unterstützen u. a. bei der 

  • Rechtssicheren Betroffenheitsprüfung und Einstufung 
  • Auslegung der gesetzlichen Anforderungen nach BSIG und NIS-2 
  • Gestaltung und Prüfung von Governance-, Risiko- und Compliance-Strukturen 
  • Beratung zu Organisations- und Haftungsfragen der Geschäftsleitung 
  • Registrierung und Meldepflichten gegenüber dem BSI 
  • Begleitung bei Sicherheitsvorfällen, Prüfungen und Behördenkommunikation 
  • Verzahnung von NIS-2 mit bestehenden Standards (z. B. ISO 27001, IT-Grundschutz, Datenschutz) 

NIS-2-Selbstcheck 

Zur unverbindlichen Ersteinschätzung steht der NIS-2-Selbstcheck der SONNTAG IT Solutions zur Verfügung. Er dient dazu, 

  • die eigene Betroffenheit systematisch einzuordnen, 
  • bestehende technische und organisatorische Maßnahmen zu bewerten, 
  • konkrete Handlungsbedarfe für Recht, IT und Organisation zu identifizieren. 

Der Selbstcheck bildet eine Grundlage für die anschließende rechtliche und technische Umsetzung. 

 

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Ihre NIS-2-Ansprechpartner  

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Julian N. Modi

Partner
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Nils Luks

SONNTAG IT Solutions
Business Development Manager
NIS-2 & Informationssicherheit

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