
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 30.06.2026 einen Entwurf für eine Neufassung der UVgO vorgelegt. Ziel ist eine spürbare Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte. Das Regelwerk soll von bisher 54 auf 24 Paragrafen reduziert werden.
Vorgesehen sind insbesondere:
Der Entwurf befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren. Stellungnahmen können noch bis zum 28.08.2026 eingereicht werden.
Die geplanten Änderungen würden die Vergabepraxis von Bund, Ländern und Kommunen erheblich verändern. Öffentliche Auftraggeber sollten die weiteren Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen. Wir informieren Sie laufend zu Entwicklungen im Vergaberecht und beraten und vertreten Sie natürlich gerne in allen Fragen rund um dieses Thema und Ihr Projekt!
Quellen:
Dr. Thomas Reif | of Counsel, Rechtsanwalt
Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt
Julia Spaderna-Pinsel | Senior Managerin, Rechtsanwältin
Maximilian Erhardt | Senior Associate, Rechtsanwalt
Sonntag & Partner
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