Sonntag & Partner begleiten ihre Mandanten bereits seit Jahrzehnten mit einer umfassenden Expertise in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen rund um die Immobilie. Unsere multidisziplinären Experten-Teams verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Immobilienmarkt. Dies betrifft sowohl Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien als auch hochwertige Einzelimmobilien und großvolumige Immobilienportfolios - von der Errichtung, dem Ankauf oder der Revitalisierung einer Immobilie, über deren laufende Nutzung und Verwaltung bis hin zu einem Verkauf oder der steueroptimierten Vermögensnachfolge.
Durch unseren am Mandanten ausgerichteten Beratungsansatz können wir Eigentümern, Investoren und Nutzern einer Immobilie ein umfassendes und auf ihre individuellen Anforderungen zugeschnittenes Beratungs- und Leistungsspektrum bieten.
Durch eine möglichst frühzeitige Analyse und Bewertung der zahlreichen für eine Immobilientransaktion relevanten rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte können potentielle Risiken und wichtige Maßgaben erkannt und geordnet im weiteren Transaktionsprozess berücksichtigt werden, sowohl beim An- als auch beim Verkauf einer Immobilie. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Mandanten die Durchführung einer Due Diligence-Prüfung (Legal-, Tax- und ggf. Financial-Due Diligence) vor Beginn der Vertragsverhandlungen, wobei wir den genauen Prüfungsumfang und die Prüfungstiefe selbstverständlich zuvor mit unseren Mandanten abstimmen und am individuellen Bedarf ausrichten.
Das zentrale Element unserer Mitwirkung an einer Immobilientransaktion ist die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung des Kaufvertrags und der weiteren transaktionsrelevanten Dokumente (z.B. Letter of Intent, Vollmachten, Mietverträge) bis zum erfolgreichen Abschluss des An- bzw. Verkaufsvorhabens. Natürlich berücksichtigen wir dabei die individuellen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen der Immobilie und des Transaktionsprozesses einschließlich der Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, Investmentrecht und Kartellrecht.
Mit langjähriger Expertise bei der Strukturierung und Abwicklung von komplexen An- und Verkaufsprozessen für alle Arten von Immobilientransaktionen bieten wir unseren Mandanten wertvolle Unterstützung und Beratung für die optimale Vorbereitung und Steuerung einer Transaktion. Hierdurch können frühzeitig zeit- und kostenintensive Einflüsse auf die Transaktion vermieden werden.
Auch nach Unterzeichnung der Vertragsdokumente unterstützen wir unsere Mandanten bei der weiteren Abwicklung der Transaktion, der Klärung rechtlicher Fragen, der Übernahme der Immobilie in die laufende Verwaltung bzw. deren Überleitung auf den Käufer und etwaigen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Neben dem Asset Deal unterliegt unter gewissen Voraussetzungen auch die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer i.H.v. 3,5 – 6,5%. Die gilt nicht nur bei Veräußerungen an Dritte, sondern auch für konzerninterne Restrukturierungsmaßnahmen. Bei ständig steigenden Grunderwerbsteuertarifen sowie Absenkungen von steuerrelevanten Beteiligungsquoten und Verlängerung von Haltefristen wird die Grunderwerbsteuer zu einem beachtlichen Kostenfaktor.
Wir begleiten unsere Mandanten bereits zu Planungsbeginn bei der Vorbereitung und rechtlichen Strukturierung des Projektentwicklungsvorhabens einschließlich der gesellschafts- und steuerrechtlichen Konzeptionierung sowie der Gestaltung und Verhandlung der Projektverträge.
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten rechtlich während der gesamten Projektrealisierung, von der Schaffung des Bau- und Planungsrechts bis zur Abnahme des Bauvorhabens und dem Gewährleistungsmanagement.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen steuerlichen und rechtlichen Aspekten der Vermarktung und wirtschaftlichen Verwertung der Projektentwicklung, z.B. durch deren Vermietung oder Verkauf (auch „vom Reißbrett").
Der Erwerb und der Betrieb einer Immobilie ist in der Regel mit hohen Kosten und Investitionen des Eigentümers verbunden, die oftmals erst durch eine langfristige Vermietung kompensiert werden können. Ebenso investieren auch Mieter häufig hohe Beträge für die Anmietung und Ausstattung eines Mietobjekts und sind wirtschaftlich von dem langfristigen Erhalt ihres Geschäftsbetriebs in dem Mietobjekt abhängig. Gerade vor diesem Hintergrund kommt der professionellen und rechtssicheren Gestaltung der Mietverträge große Bedeutung zu. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite umfassend in allen Phasen eines Mietverhältnisses von dessen Anbahnung, der meist langjährigen Abwicklung bis zur Beendigung.
Die Aufteilung einer Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat wesentliche Auswirkung auf die tatsächliche und wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes, sowohl bei einer Eigennutzung als auch für eine Vermietung der Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Aus der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und den gesetzlichen wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften kann sich eine Vielzahl von Einschränkungen, Vorgaben, Rechten und Pflichten für die Eigentümer, Verwalter und Mieter ergeben, die erheblichen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten und den Wert der Immobilie haben. Unser spezialisiertes Experten-Team berät und unterstützt WEG-Gemeinschaften, Hausverwalter und Eigentümer in allen Bereichen des WEG-Rechts.
Die kompetente und erfahrene Verwaltung des Immobilienbestands ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Immobilieninvestments. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung, Verhandlung, Überprüfung und Abwicklung von Verwalter- und Managementverträgen sowie allen sonstigen immobilienbezogenen Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen (z.B. Property- und Facility Management-Verträge, Betreiberverträge, Contracting-Verträge).
Durch die räumliche Nähe von Grundstücken und Gebäuden, gerade in innerstädtischen Lagen, ergibt sich oft erheblicher Regelungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Grundstückseigentümern. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Nachbarrechts, insb. bei nachbarlichen Bauvorhaben oder Fragen zur Bestandssituation in öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht.
Beratung hinsichtlich umsatzsteuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Nutzung und Veräußerung von Immobilien.
Minimierung des Risikos einer Gewerbesteuerbelastung.
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Sonntag & Partner
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