Exklusiv und im Auftrag von „Die Unternehmervertrauten“ führte Europas größtes Arbeitgeber-Bewertungsportal ‚kununu‘ Mitarbeiterbeurteilungen innerhalb 30 ausgewählter Wirtschaftskanzleien unterschiedlicher Größe durch. Das Ergebnis lässt sich sehen. Die Ausgabe 03/2018 zeigt die ausführlichen Bewertungen, in denen Sonntag & Partner in den Bereichen Image, Work-Life-Balance und Weiterempfehlungsquote mit ganz oben auf der Liste steht.   Details zur Befragung

Sonntag & Partner hat die PATRIZIA GewerbeInvest KVG beim Verkauf des sog. Pantheon-Portfolios an das schwedische Immobilienunternehmen Hemsö Fastighets AB begleitet, das aus vier Behördenstandorten in Hessen mit einer Gesamtfläche von ca. 22.000 m² besteht. Die Immobilien sind langfristig an das Land Hessen vermietet und Teil des ehemaligen Leo II-Portfolios, das vom Land Hessen im

Interview mit Frau Prof. Dr. Ulrike Trägner von Sonntag & Partner in der Ausgabe 01/2018 der edition:schwaben. Das gesamte Interview finden Sie hier. Prof. Dr. Ulrike Trägner, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Details hierzu finden Sie nachstehend verlinkt vor: § 626 – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund § 627 – Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung § 628 – Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung

Neuer Partner zum neuen Jahr

Freitag, 29 Dezember 2017

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Frank Layher wird zum 1.1.2018 in die Partnerschaft von Sonntag & Partner aufgenommen Wir freuen uns mit unserem Kollegen und wünschen ihm alles Gute.

Wie gerecht ist unser Steuersystem?

Samstag, 09 September 2017

Interview mit Ulrich Derlien (Augsburger Allgemeine Zeitung, 8.9.2017) Link zum Interview auf augsburger-allgemeine.de (Augsburger Allgemeine Zeitung)

Nach der Auszeichnung als „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“ 2012 ist die Kanzlei für dieses Jahr erneut nominiert – in der Kategorie „Steuerrecht“. Alle Informationen zu Auswahl und Grundlagen der Awards finden Sie unter JUVE und JUVEawards. Wir gratulieren und danken allen Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer hervorragenden Arbeit zu dieser Nominierung beigetragen haben.

Dr. Konrad Kern wurde er in den Bereichen Arbitration and Mediation, Bet-the-Company Litigation und Litigation gelistet.

Artikel von Stephanie Deiters, Sonntag & Partner In einem aktuellen Urteil hat sich das Finanzgericht Münster mit der Bestimmung fremdüblicher Darlehenszinsen zwischen Unternehmen eines Konzerns beschäftigt. Grundsätzlich sind diese nach dem Fremdvergleichsgrundsatz zu bestimmen, wobei die einzelnen Geschäftsbeziehungen betrachtet werden. Der Konzernrückhalt kann sich sowohl positiv als auch negativ auf die Kreditwürdigkeit einer Konzerngesellschaft auswirken,

Artikel von Stephanie Deiters, Sonntag & Partner DEUTSCHLAND : Anti Treaty Shopping: Verhinderung der Steuerbefreiung für Ausschüttungen an inaktive Gesellschaften Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG rückt in letzter Zeit vermehrt in den Fokus der Finanzverwaltung. Sie soll verhindern, dass eine ausl. Kapitalgesellschaft zwischen den ausländischen Steuerpflichtigen und die inländische Einkunftsquelle (z.B. Dividenden)