Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2012 einen Änderungsvorschlag zum Jahressteuergesetz 2013 unterbreitet. Danach soll die Steuervergünstigung des § 8b KStG nur noch für Anteil haltende Kapitalgesellschaften gelten, die mindestens 10 % der Beteiligung halten. Hintergrund ist, dass der EuGH in seinem Urteil vom 22.01.2009 (Az.: C-377/07) entschied, dass es europarechtswidrig sei, dass bei

Sonderinformation „Aktuelles aus der Umsatzsteuer“ Durch das Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden. Wir haben hierüber in einem Frühstücksseminar sowie diversen Mandanteninformationen bereits informiert. Nun hat das Bundesfinanzministerium am 2.7.2012 sein Anwendungsschreiben zur Neuregelung veröffentlicht und den Umsatzsteueranwendungserlass entsprechend geändert. Die Änderungen gelten für alle