Beitrag von Stephanie Deiters Italienische Staatsbürger können Geschäftsführer (GF) einer deutschen GmbH werden, ohne dass sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Aus deutscher Sicht werden die Einkünfte gem. Art. 15 DBA Deutschland-Italien aus einem Geschäftsführergehalt dort besteuert, wo die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Sofern der italienische GF in Deutschland tätig ist, ist er mit seinen Einkünften

Minikongress der Argentinisch-Deutschen Juristenvereinigung e.V. Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich, die Veranstaltung ist ausgebucht. Programm (PDF)

Sonderinformation: Neuregelung § 309 BGB

Dienstag, 13 September 2016

Sonderinformation von Prof. Dr. Ulrike Trägner und Reinmar Hagner, Sonntag & Partner Neuregelung § 309 BGB Gesetzesänderung zum 01.10.2016 macht die Anpassung von Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen erforderlich Der Gesetzgeber hat mit Wirkung für alle Schuldverhältnisse, die nach dem 30.09.2016 begründet werden, § 309 Nr. 13 BGB geändert. Im Arbeitsrecht hat dies Auswirkungen auf die künftige