Aktuelles zur Umsatzsteuer Die Geltendmachung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen setzt einen ordnungsgemäßen Beleg- und Buchnachweis voraus. Die Aufzeichnung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers ist dabei zwingender Bestandteil des Buchnachweises. Ist der Abnehmer beispielsweise im Drittland ansässig und aufgrund dessen nicht im Besitz einer USt-IdNr. schließt dies nach Auffassung der Finanzverwaltung die Steuerbefreiung aus. Wie

Kroatien ist zum 01.07.2013 der EU beigetreten. Mit Schreiben vom 28.06.2013 hat das BMF zu den Auswirkungen dieses Beitritts Stellung genommen. Kroatien gilt damit künftig nicht mehr als Drittland. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige umsatzsteuerliche Auswirkungen dar, welche u. a. auch die Um­stellung der Unternehmenssoftware erforderlich machen können (z. B. Anpassung von Steuerkenn­zeichen, Hinterlegung von

Änderungen in der Umsatzsteuer durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz Das AmthilfeRLUmsG wurde am 26.06.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es beinhaltet u.a. wesentliche Änderungen in der Umsatzsteuer, die wir Ihnen im Folgenden überblicksartig zusammenfassen: (PDF Datei der Sonderinformation)