Nürnberg, 26.09.2023 – Die Wirtschaftskanzlei SONNTAG ist seit der Eröffnung des Büros in Nürnberg im Jahr 2016 auch an diesem Standort stark gewachsen. Um Raum für die weitere personelle und fachliche Verbreiterung des Beratungsspektrums von SONNTAG zu schaffen, bezieht die Kanzlei neue Räumlichkeiten in den SEETOR Offices.  SONNTAG ist Mitte September am Nürnberger Standort umgezogen.

Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

Bisher wurde die Vermietung von Betriebsvorrichtungen und sonstigen Einrichtungen von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung unter Heranziehung des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG als selbständige Leistung neben der Grundstücksvermietung angesehen, so dass erstere unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung der Grundstücksvermietung immer umsatzsteuerpflichtig erfolgte. Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Beschluss vom 18.08.2023 (V R

Coming Soon | Webinare im Überblick.

Donnerstag, 21 September 2023

Auch dieses Jahr haben wir wieder viele spannende Webinare für Sie geplant.  05.10.2023 – Webinar | Neues zum Hinweisgeberschutzgesetz Bei Interesse bitten wir Sie um eine E-Mail an –  seminare@sonntag-partner.de.

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  Nachdem der Gesetzgeber nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet hat und das Gesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten ist, sind seit diesem Zeitpunkt Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sowie sog.

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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, willkommen zu der zehnten Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts in-formiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidun-gen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht, sowie IT-Recht: In letzter Zeit sind in diesen Be-reichen

Hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Übertragungen von Grundstücken unter Beteiligung von Personengesellschaften aller Voraussicht nach nur noch dieses Jahr grunderwerbsteuerfrei möglich sind. Sofern Sie die Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren (Mit-)Eigentümern auf eine Personengesellschaft oder aber die Übertragung eines Grundstücks von einer Personengesellschaft auf einen oder mehrere an dieser Personengesellschaft beteiligte

Bereits in der Vergangenheit haben wir zu der bei inhabergeführten Familiengesellschaften bestehenden Problematik der versteckten Sozialversicherungspflicht von mitarbeitenden Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern bei GmbH, KG oder GmbH & Co. KG Aus gegebenem Anlass möchten wir dies hiermit ein weiteres Mal tun, da diese Thematik aufgrund aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung und geänderter Prüfpraxis eine noch größere Relevanz bekommen

Urlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen, ansonsten verfällt. Er verfällt in bestimmten Fällen erst mit Ablauf des 31. März des Folgejahres. Dies gilt aber nur, wenn Sie als Arbeitgeber Ihre Beschäftigten konkret und individuell auf noch bestehende Urlaubsansprüche und den drohenden Verfall hinweisen. Zugleich müssen Sie die Beschäftigten auffordern, den Urlaub bis zum Kalenderjahresende zu

  wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar zum Thema E-invoicing ein. Das Webinar findet am Donnerstag, 21.09.2023, 10:00 Uhr statt und wird etwa eine Stunde dauern. Ab 2025 soll stufenweise ein verpflichtendes E-invoicing für den B2B Bereich eingeführt werden. In unserem Webinar möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die geplante Einführung des verpflichtenden

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