Aktuelles zur Umsatzsteuer Unternehmer, die Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 2 UStG ausführen (z. B. Grundstücksverkäufe, Bauleistungen, Gebäudereinigungsleistungen, Leistungen an ausländische Unternehmer), für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (§ 13b Abs. 5 UStG), sind zur Ausstellung einer Rechnung mit der Angaben „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ verpflichtet (§ 14a Abs. 5 UStG). Diese Verpflichtung

Aktuelles zur Umsatzsteuer Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurden die Pflichtangaben in der Rechnung um die Rechnungsangabe „Gutschrift“ erweitert (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG). Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinn liegen vor, wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden abrechnet und Einigkeit über diese Abrechnungsart besteht (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Die Neuregelung führte

Wissenswerte Neuerungen im Überblick Bis 30.06.2005 unterlagen neben Bauträgern und Baubetreuern auch die Anlagevermittler der Prüfungspflicht nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV). Für Makler und Darlehensvermittler entfiel die jährliche Prüfungspflicht durch die Gesetzesänderung vom 21.06.2005 mit Wirkung zum 01.07.2005 und wurde durch eine anlassbezogene Prüfung ersetzt. Durch die ab dem 01.01.2013 in Kraft

Ab 16. Oktober 2013 erweitern Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karl Ulmer sowie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Prof. Dr. Ulrike Trägner die Partnerschaft von Sonntag & Partner. Sie wechseln mit ihrem gesamten Team zur multidisziplinären Augsburger Kanzlei, die damit nun neben ihrer Niederlassung in München und dem Büro in Frankfurt a. M.