Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

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  Nachdem das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 (1 ABR 22/22) festgestellt hat, dass Arbeitgeber bereits jetzt verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, wurde inzwischen vom Bundesarbeitsminister Heil ein entsprechender Gesetzesentwurf für das erste Kalenderquartal 2023 angekündigt. Für die richtige Behandlung, Dokumentation und Vergütung von geleisteter Arbeit ist es wichtig zu wissen, wann Arbeit

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Unsere Partnerin, Steuerberaterin und Rechtsanwältin Charlotte Geiger informiert Sie gemeinsam mit unserer Senior Managerin, Steuerberaterin und Rechtsanwältin Eileen Danner über die Neue Sorgfalts- und Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen ab 01.01.2023 (DAC7). Die Veröffentlichung finden Sie hier.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, willkommen zu der fünften Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidungen aus dem Wettbewerbsrecht und IT-Recht: In letzter Zeit sind hier einige Urteile ergangen, die

Wie wir bereits berichteten, liegen inzwischen zwei wichtige arbeitsschutzrechtliche Entscheidungen zur Arbeitszeiterfassung vor. Gemäß dem sog. Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18 – CCOO) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihrerseits Arbeitgeber zu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das BAG stellte mit Beschluss vom