Engagement an der Universität Augsburg Für die nächsten Jahre wird der Hörsaal 1001 „Sonntag & Partner“-Hörsaal heißen. Mit ihrem Sponsoringengagement unterstützt die multidisziplinäre Augsburger Wirtschaftskanzlei „Sonntag & Partner“ als erste Kanzlei tatkräftig das Neubauprojekt der Juristischen Fakultät.

Die Regelungen gem. §§ 371, 378 Abs. 3 AO zur strafbefreienden Selbstanzeige sehen vor, dass derjenige insoweit straffrei wird, der in Fällen der Steuerhinterziehung unvollständige oder unterlassene Angaben nachholt. Sonderinformation: Straffreiheit bei Selbstanzeige

Gastkommentar von Christoph Thomas, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Sonntag & Partner Gastkommentar von Christoph Thomas, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Sonntag & Partner zu den Auswirkungen der geplanten Neufassung des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 17 für Fremdfinanzierungen in der Hotellerie (www.hospitalityinside.com).