Aktuelles zur Umsatzsteuer Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterliegen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer. Voraussetzung ist, dass ein Betrieb oder ein Teilbetrieb von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer übertragen wird und der Erwerber dessen Fortführung beabsichtigt. Die Zurück­behaltung unwesentlicher Wirtschaftsgüter ist regelmäßig unbeachtlich. Werden wesentliche Wirtschaftsgüter zurückbehalten, kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen