Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

  Wir freuen uns Sie am Donnerstag, 14.03.2024 um 10 Uhr zu unserem Webinar „Handlungsbedarf aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“. Am 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz MoPeG) in Kraft getreten. Mit diesem ist das Recht der Personengesellschaften grundlegend modernisiert und unter anderem ein öffentliches freiwilliges Gesellschaftsregister für die GbR

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Nach den gesetzlichen Regelungen ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. In vielen Mietverträgen wird die Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen jedoch auf den Mieter übertragen. Dies ist grundsätzlich zulässig, die Rechtsprechung ist insoweit aber sehr streng, weshalb schon kleine Abweichungen von der gesetzlichen Definition der Schönheitsreparaturen die gesamte

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens festgestellt, dass die bei Kommunen beliebte Regelung des § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist und daher unangewendet bleiben muss. Die Norm wurde daraufhin vom Gesetzgeber zum 01.01.2024 aufgehoben. Mit § 215a BauGB wurde eine „Reparaturvorschrift“ eingeführt, die Heilungsmöglichkeiten jedoch bis zum 31.12.2024 befristet.