Augsburg, 22.04.2025 – Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter der Federführung des Augsburger Partners, Rechtsanwalt Mikhail B. Rasumny, die SÜDWERK Gruppe im Rahmen der Veräußerung einer Projektgesellschaft an die ENERPARC Gruppe rechtlich beraten. Die SÜDWERK-Gruppe hat im Rahmen eines Share Deals eine Projektgesellschaft in Burgkunstadt an die ENERPARC Gruppe veräußert. Die Projektgesellschaft hat

Nachdem wir Ihnen in der vergangenen Woche die in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD geplanten Steuervorhaben dargestellt haben, beleuchten wir nachstehend stichpunktartig die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Koalitionspartner:

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Beim Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen, begünstigtem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigten Anteilen an Kapitalgesellschaften werden nach §§ 13a bis 13c ErbStG sowie § 28a ErbStG erbschaft- und schenkungsteuerlich verschiedene Steuerverschonungen gewährt.

Der Bund hebt bis zum 31. Dezember 2025 die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktaufträge an. In einem Erlass vom 03. April 2025 stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die konkreten Vorgaben vor.

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Gestern einigten sich die CDU/CSU und die SPD 45 Tage nach der Bundestagswahl auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“, der auch umfangreiche steuerpolitische Neuerungen enthält. Im Rahmen dieses Beitrags möchten wir die wesentlichen geplanten Steuervorhaben der Großen Koalition überblicksartig zusammenfassen:

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Schon zum 12. März 2025 führte die USA Sonderzölle in Höhe von 25% auf Stahl- und Aluminiumwaren sowie zum 3. April 2025 ebenfalls in Höhe von 25% auf Kraftfahrzeuge ein. Dieser Zollsatz soll spätestens ab dem 3. Mai 2025 auch für Kraftfahrzeugteile gelten. Zusätzlich verabschiedete der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald J. Trump, am 2. April 2025 per

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Ausländische Gesellschaften können als Vergütungsgläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungen von der deutschen Abzug- bzw. Kapitalertragssteuer erlangen. Dies umfasst u.a. Entlastungsansprüche aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie (§ 43b EStG) oder der Zins- und Lizenzrichtlinie (§ 50g EStG), die 2/5-Kapitalertragsteuer-Erstattung bei beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 44 Abs. 9 EStG) sowie eine Begünstigung aufgrund eines geltenden Doppelbesteuerungsabkommens.

Die schuldrechtliche Gewährung von (virtuellen) Optionen auf Grundlage eines allgemeinen Optionsplans ist für viele Unternehmen zentraler Baustein zur langfristigen Mitarbeiterbindung. Bis zuletzt lagen die Vorteile entsprechender Beteiligungsprogramme für Arbeitgeber auch klar auf der Hand. Denn die Rechtsprechung billigte seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28. Mai 2008 (Az. 10 AZR 351/07) weitreichende Regelungen zum

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Das Vererben einer Immobilie ist komplexer, als man zunächst denken mag. Viele Faktoren wollen berücksichtigt werden – rechtliche, steuerliche und persönliche. Dies erfordert sorgfältige Planung – und ein Testament.

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Das Erbschaftsteuergesetz, das auch auf Schenkungen Anwendung findet, sieht umfassende steuerliche Begünstigungen (§§ 13a, 13b ErbStG) für die Übertragung von Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften, sog. Mitunternehmerschaften vor.