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Unser Newsletter bzw. unsere Fachinformation erscheint monatlich und hält Sie steuerlich auf dem neusten Stand. Neben den Fälligkeitsterminen werden wichtige Neuerungen für jede Einkunftsart thematisiert und anhand von Beispielen veranschaulicht. Hier gelangen Sie direkt zur Fachinformation.        

Für die Einhaltung der Vorschriften des zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind grundsätzlich der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich. Daher gelten diese Vorschriften auch beim Vorliegen von Wohnungseigentum. Die Handlungsmöglichkeiten von Wohnungseigentümern sind jedoch durch die im Detail komplexen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes beschränkt. Dies kann bei der Umsetzung der Vorschriften des GEG zu Problemen

Die zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wirken sich auch auf das deutsche Mietrecht aus. Im Nachfolgenden wird in der gebotenen Kürze beleuchtet, welche Folgen die freiwillige oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vorgenommene Umsetzung der energetischen Vorgaben hat: Die erweiterte Duldungspflicht Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b BGB) grundsätzlich dulden, sofern der Vermieter diese

  Traditionsgemäß eröffnen wir unsere diesjährigen Webinarangebote mit der Veranstaltung „Arbeitsrecht Aktuell 2024“. Auch für dieses Jahr teilen wir die Veranstaltung „Arbeitsrecht Aktuell 2024“ auf zwei Termine auf: -In einem ersten Webinar am 18.Januar 2024 wird der Fokus auf dem Individualarbeitsrecht liegen. -In einem zweiten Webinar am 1. Februar 2024 werden neue Entwicklungen im Bereich

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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, willkommen zu der 13. Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidungen aus dem Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Hierbei haben wir den Fokus auf den Bereich des

Es war eines der medial strittigsten Themen der letzten Wochen und Monate, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder umgangssprachlich „Heizungsgesetz“. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kurz vor der Sommerpause des Bundestages unterbrochen wurde, treten die vom Bundestag beschlossenen Änderungen, durch die das seit 01.11.2020 geltende GEG novelliert werden soll, nun am 01.01.2024 in Kraft. Zentrale

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) verändert maßgeblich die Dynamik im Immobilienerwerb. Zu dem lang bewährten Grundsatz „Caveat emptor“ (Der Käufer nehme sich in Acht) hat der BGH mit Entscheidung vom 15.09.2023 (Az.: V ZR 77/22) klargestellt, dass die bisherige Praxis, lediglich Unterlagen im virtuellen Datenraum bereitzustellen, nicht mehr ausreicht. Vielmehr müssen Verkäufer sicherstellen, dass der