Gemäß § 15a Abs. 4 EStG werden die nicht sofort ausgleichs- oder abzugsfähigen Verluste eines Kommanditisten jährlich gesondert festgestellt. Sie können grundsätzlich in den nächsten Wirtschaftsjahren nur mit den Gewinnen aus der Beteiligung an derselben Gesellschaft verrechnet werden. Gleiches gilt gemäß § 10a GewStG für die Verrechnung von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. 

Entgegen der Auffassung der Vorinstanz hat der BFH in seinem Urteil vom 12.06.2025 (IV R 28/22) entschieden, dass bereits im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft eine Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen möglich ist. Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung steht dem nicht entgegen.

Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22) anhängig, die sich gegen die erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegierung von Unternehmensvermögen richtet.

Sogenannte „Non Fungible Token“ (NFT) gewinnen als Handelsobjekte zunehmend an Bedeu-tung. Bei NFT handelt es sich um nicht veränderbare, digitale Wertmarken, die auf einer Blockchain gespeichert werden.

Um ihre klimapolitischen Ziele zu erreichen, hat die EU einen Europäischen Emissionshandel ins Leben gerufen. Dadurch sollen emittierte Treibhausgase bepreist und dadurch ein Ausgleichsmechanismus geschaffen wird

Am 10. September hat das Bundeskabinett sowohl den Entwurf des Standortfördergesetzes als auch das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Ziel der beiden Gesetze ist es, sowohl private Investitionen zu fördern als auch Bürger:innen von steigenden Preisen zu entlasten.

Werden Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erworben, so kann nach der von der Finanzverwaltung vertretenen „Signing-Closing-Theorie“ doppelt Grunderwerbsteuer anfallen.

Der BFH hat sich in einem aktuellen Beschluss mit der Frage beschäftigt, ob bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen – insbesondere disquotale Kapitalzuführungen – zu steuerpflichtigen Schenkungen unter Mitgesellschaftern führen können. Im Zentrum steht die Auslegung von § 7 Abs. 8 ErbStG, der die sogenannte „Mitgesellschafter-Schenkung“ regelt.

Mit Schreiben vom 08. Juli 2025 passt das Bundesministerium der Finanzen den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an diverse gesetzliche Änderungen aus dem Wachstumschancen-gesetz, dem JStG 2024 und dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz an.

Viele Unternehmen und Privatpersonen investieren in Grundstücke als Teil ihrer Vermögensverwaltung. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Verkauf dieser Grundstücke nicht als gewerblicher Grundstückshandel qualifiziert wird.