Mit der sogenannten ViDA-Initiative (VAT in the digital Age) wurde bereits im Dezember 2022 ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für ein Maßnahmenpaket zur Modernisierung der Umsatzsteuer vorgestellt. Nach langem Hin und Her wurde nun letzte Woche, am 05.11.2024 im ECOFIN Rat über den Kompromissvorschlag eine Einigung erzielt.

Diese Woche möchten wir einen Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten bei Gebäuden geben. Neben den linearen Abschreibungsmethoden bestehen für bestimmte, vom Gesetzgeber geförderte Gebäudearten (insb. Wohnungsbauten, Baudenkmäler, Bauten in Sanierungsgebieten) weitere Möglichkeiten steuerliche Abschreibungen an den Beginn der Nutzungsdauer vorzuverlagern und damit die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten möglichst frühzeitig steuermindernd geltend machen zu können.

Wendet ein Gesellschafter oder ein Dritter einer GmbH etwas zu und erhöht sich infolge der Wert der Anteile an dieser GmbH, so handelt es sich hierbei unabhängig von einem Zuwendungswillen um eine Schenkung im Sinne des § 7 Abs. 8 ErbStG.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurden neue Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG für inländische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen eingeführt, die seit 01.01.2024 Anwendung finden.

Nach dem Regierungsentwurf zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern soll zum 24. Oktober 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt werden. Ab November 2024 sollen demnach stufenweise jedem wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zugeteilt werden.

Influencer werden immer wichtiger für die Werbung von Unternehmen. Entsprechend fließen nicht unerhebliche Werbeausgaben an Influencer, auch über Ländergrenzen hinweg. Auch die Finanzverwaltung interessiert sich zunehmend für Influencer. Hierbei treten unter anderem umsatzsteuerliche Fragen in den Fokus.