Aktuelles zur Umsatzsteuer Zum 1.10.2014 treten einige Änderungen am Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (sog. Reverse-Charge-Verfahren) in Kraft, die wir nachfolgend kurz zusammenfassen möchten: Neuregelungen bei der Erbringung von Bauleistungen/Gebäudereinigungsleistungen Neuregelungen bei der Lieferung von Metall Neuregelungen bei der Lieferung von Tablets und Spielekonsolen Alle Neuregelungen finden Sie in der PDF-Datei der Sonderinformation Dr. Stefanie

Die Kanzlei unterstützt ein Hilfsprojekt der PATRIZIA KinderHaus-Stiftung in Westafrika Weiterbildung und qualifiziertes Fachwissen sind für uns die alltäglichen „Werkzeuge“  in einer Branche, die von komplexen Zusammenhängen und vom stetigen Wandel der gesetzlichen Vorgaben geprägt ist. Die Grundlage all dessen – „Bildung“ – nehmen wir für uns als Selbstverständlichkeit an. Ein kurzer Blick über den

Aktuelles zur Umsatzsteuer Deutsche Unternehmer können sich die Umsatzsteuer anderer europäischer Staaten, die ihnen in Rechnung gestellt wurde, im Wege des Vorsteuervergütungsverfahrens rückerstatten lassen. Entsprechende Anträge sind zentral für alle Erstattungsstaaten beim Bundeszentralamt für Steuern in elektronischer Form zu stellen. Der Erstattungsantrag muss bis spätestens 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres gestellt werden.

von Tobias Buchmann (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Alessandra Schnell (Rechtsanwältin) Am 29. Juli 2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr („Gesetz“) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und stärkt die Rechtsposition der Gläubiger. Das Gesetz regelt, dass

Präsentation bei der Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung e.V. (ADJV e.V.) Vortragsveranstaltung von Herrn Rechtsanwalt Frank Berenz zum Thema: „Aktuelle steuerliche Fragen im Verhältnis Deutschland – Argentinien“ 4.9.2014, Hamburg