Publikation von Dr. Thomas Dehesselles und Catharina Voß im Nomos Verlag erschienen Inhalt: Große Vereine „sprengen“ die insoweit überholten Strukturen des klassischen Vereinsrechts. Die Publikation zeigt kreative Strukturierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf. Das juristisch Machbare wird im Kontext eines Interessensausgleichs zwischen Mitgliederrechten und verantwortlicher Geschäftsführung dargestellt. Außerdem wird der Fokus daneben auf Sonderthematiken im Profisportverein gelegt.

von Christoph Thomas (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Ulrich Stauber (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Jürgen Baur (Steuerberater), Dr. Henriette Burkhardt-Böck (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin) Mit der Entwicklung einer Stellungnahme zu Einzelfragen bezüglich Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 hat sich der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW dazu entschieden, eine Anwendungsunterstützung sowohl für Abschlussersteller als auch Abschlussprüfer zu entwickeln, um die Qualität von Abschlüssen

von Martin Jost (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht) Ab 1. Januar 2015 gilt ein bundesweiter branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von EUR 8,50 brutto je Zeitstunde. Grundlage ist das am 16. August 2014 in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG). Das MiLoG hat auch Auswirkung auf Arbeitgeber, die schon heute mehr als Mindestlohn zahlen. Wie die Gerichte und Verwaltungsbehörden die

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Durch das Kroatienanpassungsgesetz wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mit Wirkung zum 1.10.2014 u. a. um die Lieferung von bestimmten unedlen Metallen erweitert. Die Finanzverwaltung hatte hierzu mit Schreiben vom 26.9.2014 Stellung genommen und die Liefergegenstände, auf die die Regelung Anwendung findet, konkretisiert. Zudem beinhaltet das Schreiben eine Übergangsregelung, wonach

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Mit Wirkung zum 1.10.2014 wurden die Voraussetzungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen auf den Leistungsempfänger neu geregelt. Insbesondere muss der Leistungsempfänger seinerseits nachhaltig Bauleistungen erbringen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt Nachhaltigkeit vor, wenn zumindest 10% des Weltumsatzes durch Bauleistungen erzielt werden. Die Nachweispflicht, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht,