Gewerberaummietverträge bergen aufgrund ihrer Komplexität und Langfristigkeit ein erhebliches Umsatzsteuerrisiko. Dieses Risiko wird durch Gesetzesänderungen sowie zahlreiche Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zu umsatzsteuerlichen Fragen im Rahmen von Immobilienvermietungen erhöht, die teilweise zur bestehenden Finanzverwaltungsauffassung divergieren. Hinzu kommt, auch bei Immobilienerwerbenden ist die aktuelle Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung zu berücksichtigen (zum Beispiel BFH-Urteil vom 5. Dezember

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Die FBK Unternehmensgruppe, Immobilien-Projektentwickler und -Investor aus Nürnberg, hat ein Wohnportfolio in Amberg von einem institutionellen Investor erworben. Das Portfolio umfasst 200 Wohneinheiten mit einer Gesamtmietfläche von rund 14.000 m². Die insgesamt 31 Gebäude aus den 1960er Jahren verteilen sich auf unmittelbar östlich und südlich der Amberger Altstadt gelegene Stadtgebiete. Die Leerstandsquote liegt zum Verkaufszeitpunkt

Besitzt ein Unternehmen (Organträger) die Mehrheit der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen (Organgesellschaft) und besteht zwischen den beiden Unternehmen die Verpflichtung zur Gewinnabführung bzw. zur Verlustübernahme (sog. Ergebnisabführungsvertrag), so liegt unter weiteren Voraussetzungen eine ertragsteuerliche Organschaft vor. Im Ergebnis wird dadurch das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet und auf Ebene des Organträgers versteuert.

Augsburg, 22.04.2025 – Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter der Federführung des Augsburger Partners, Rechtsanwalt Mikhail B. Rasumny, die SÜDWERK Gruppe im Rahmen der Veräußerung einer Projektgesellschaft an die ENERPARC Gruppe rechtlich beraten. Die SÜDWERK-Gruppe hat im Rahmen eines Share Deals eine Projektgesellschaft in Burgkunstadt an die ENERPARC Gruppe veräußert. Die Projektgesellschaft hat

Nachdem wir Ihnen in der vergangenen Woche die in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD geplanten Steuervorhaben dargestellt haben, beleuchten wir nachstehend stichpunktartig die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Koalitionspartner:

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Beim Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen, begünstigtem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigten Anteilen an Kapitalgesellschaften werden nach §§ 13a bis 13c ErbStG sowie § 28a ErbStG erbschaft- und schenkungsteuerlich verschiedene Steuerverschonungen gewährt.

Der Bund hebt bis zum 31. Dezember 2025 die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktaufträge an. In einem Erlass vom 03. April 2025 stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die konkreten Vorgaben vor.

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Gestern einigten sich die CDU/CSU und die SPD 45 Tage nach der Bundestagswahl auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“, der auch umfangreiche steuerpolitische Neuerungen enthält. Im Rahmen dieses Beitrags möchten wir die wesentlichen geplanten Steuervorhaben der Großen Koalition überblicksartig zusammenfassen:

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Schon zum 12. März 2025 führte die USA Sonderzölle in Höhe von 25% auf Stahl- und Aluminiumwaren sowie zum 3. April 2025 ebenfalls in Höhe von 25% auf Kraftfahrzeuge ein. Dieser Zollsatz soll spätestens ab dem 3. Mai 2025 auch für Kraftfahrzeugteile gelten. Zusätzlich verabschiedete der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald J. Trump, am 2. April 2025 per

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Die Globalisierung und die zunehmende Vernetzung der Wirtschaft führen dazu, dass immer mehr Unternehmen Mitarbeiter über die Landesgrenzen hinweg einsetzen. Ob in Form von Entsendungen, Dienstreisen, Homeoffice aus dem Ausland oder langfristigen Auslandseinsätzen – grenzüberschreitendes Arbeiten gewinnt an Bedeutung. Allerdings bringt grenzüberschreitendes Arbeiten auch eine Vielzahl an steuer-, sozialversicherungs- sowie arbeitsrechtlichen Herausforderungen mit sich. Die

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