Sonderinformation: BGH-Urteil: Nichtigkeit von Coaching-Verträgen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) auch im B2B-Bereich
Montag, 01 September 2025
Ausnahmslos jeder kann sich „Coach“ nennen, denn die Berufsbezeichnung des „Coaches“ ist rechtlich nicht geschützt, kann also unabhängig von einer bestimmten Qualifikation oder Ausbildung genutzt werden. In den letzten Jahren ist folglich zu beobachten, dass fragwürdige und unseriöse Online-Coachings quasi aus allen Ecken des Internets sprießen.
- Published in allgemein., news., topnews.
- 1
- 2
