Mit einem neuen BMF-Schreiben vom 11.11.2025 hat die Finanzverwaltung mehr Klarheit zur steuerlichen Begünstigung von Bereitstellung von Ladestrom und Auslagenersatz geschaffen.

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Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH eine wichtige Entscheidung zur Abgrenzung von begünstigtem Betriebsvermögen und schädlichem Verwaltungsvermögen im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht getroffen: