Am 23.06.2023 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (im Folgenden AufenthG-nF) vom Deutschen Bundestag verabschiedet und passierte am 07.07.2023 den Bundesrat. Mit diesem Gesetz wird das bisherige Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2019 weiter modifiziert. Das neue Gesetz beinhaltet unter anderem Änderungen, welche die Zuwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland weiter liberalisieren, um so dem starken Fachkräftemangel in

Die Folgen einer Insolvenz des Mieters sind für den Vermieter in tatsächlicher Hinsicht oftmals überraschend und in rechtlicher Hinsicht komplex. Außerdem stellt die Zahlungsunfähigkeit des Mieters auch eine finanzielle Herausforderung für den Vermieter dar, der es schon im Voraus zu begegnen gilt. Es ist davon auszugehen, dass es auf Grund der anhaltenden inflationsbedingten Preissteigerungen zu

In diesem Jahr sind sowohl Dr. Konrad Kern als auch Dr. Thomas Reif mit der Auszeichnung als Best Lawyer ausgezeichnet. Dr. Thomas Reif ist somit Best Lawyer im Rechtsgebiet Wasserwirtschaft. Dr. Konrad Kern wurde wiederholt ausgezeichnet und ist Best Lawyer in den Bereichen Internationales Schiedsverfahren, Konfliktlösung sowie Schiedsverfahren / Streitbeteiligung / Mediation. Weitere Informationen zu

Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dazu, die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten zu verbessern. In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe werden deshalb verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette insbesondere in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der

Der Gesetzgeber hat nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet. Wir hatten Sie bereits in der Vergangenheit über die Inhalte der damals jeweils vorliegenden Entwurfsfassungen des Gesetzes informiert. Für Unternehmen, die

Mit Beschluss vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) hat das Landgericht München I dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) verschiedene Feststellungsziele zur Herbeiführung eines Musterentscheids vorgelegt, mit denen die wesentlichen Haftungsfragen im sog. Wirecard-Skandal geklärt werden sollen. Insoweit dürfen wir auf unsere bereits im Juli 2022 veröffentlichte Sonderinformation verweisen (abrufbar unter www.sonntag-partner.de). Rund

In unserer Sonderinformation | Update Arbeitszeiterfassung vom 2. März 2023 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass der Bundesarbeitsminister Heil für das erste Kalenderquartal 2023 einen Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung angekündigt hat. Auslöser dafür war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/22) sowie das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Begründung und Durchführung eines Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses konnte bislang meist auf die zentrale Regelung des § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gestützt werden. Mit seinem Urteil vom 30. März 2023 (Az. C-34/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Vorschrift nun jedoch für europarechtswidrig befunden. Der EuGH widerspricht

Streitigkeiten gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) waren jahrzehntelang immer Streitigkeiten gegen die Summe der einzelnen Miteigentümer. Mit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der WEG durch den BGH hatte sich dies dahingebend verschoben, dass nicht mehr die Summe der Miteigentümer im Mittelpunkt stand, sondern die WEG als Verband. Klagen gegen eine WEG waren daher nicht mehr gegen die

Wie wir bereits berichteten, liegen inzwischen zwei wichtige arbeitsschutzrechtliche Entscheidungen zur Arbeitszeiterfassung vor. Gemäß dem sog. Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18 – CCOO) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihrerseits Arbeitgeber zu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das BAG stellte mit Beschluss vom