Aktuelles zur Umsatzsteuer Mit Urteil vom 14.4.2015 (Rs. C-42/14) stellt der EuGH die derzeitige Sichtweise der Finanzverwaltung, dass übliche Mietnebenkosten (u. a. Heizung, Wasserversorgung, Reinigungsleistungen und Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen) regelmäßig als Nebenleistungen zur Grundstücksvermietung anzusehen sind, in Frage. Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.

Aktuelles zur Umsatzsteuer Die richtige umsatzsteuerliche Beurteilung von Reihengeschäften stellt Unternehmer immer wieder vor nahezu unlösbare Probleme. Insbesondere eine korrekte Zuordnung der Warenbewegung ist häufig fast nicht möglich. Der BFH hat jüngst zwei bahnbrechende Entscheidungen hierzu veröffentlicht (Az. XI R 30/13 und XI R 15/14). Eine Reaktion der Finanzverwaltung steht noch aus. Inwiefern die deutsche

Aktuelles zur Umsatzsteuer Das Recht zum Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne der §§ 14, 14a UStG voraus. Bei fehlerhaften Rechnungen versagen sowohl die Finanzverwaltung als auch der BFH hingegen regelmäßig den Vorsteuerabzug. Bereits seit einiger Zeit zeichnet sich eine Abkehr der Rechtsprechung von dieser Praxis ab. So hat der BFH aktuell in

Aktuelles zur Umsatzsteuer Seit 1.1.2015 wurde das Recht der strafbefreienden Selbstanzeige zwar teilweise erheblich verschärft. Im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen ergeben sich jedoch notwendige Erleichterungen. Leider greifen diese nicht für Umsatzsteuerjahreserklärungen. Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.

Aktuelles zur Umsatzsteuer Vermittler (z. B. Autohändler, Zentralregulierer, Reisebüros), die in fremdem Namen und für fremde Rechnung tätig werden, gewähren Kunden häufig Preisnachlässe auf die vermittelten Verträge zulasten ihrer Vermittlungsprovision (z. B. durch kostenlose Zubehörlieferungen, Gutschriften). Die Finanzverwaltung war bislang der Auffassung, dass die Vermittler ihre Vermittlungsprovision um den Wert des Preisnachlasses mindern können. Diese

Schwellenwerterhöhung und Neudefinition der Umsatzerlöse – Mögliche Auswirkung auf die gesetzliche Prüfungspflicht von Bernhard Hall (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater) und Ilona Egger (Wirtschaftsprüferin / Steuerberaterin) Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen. Die zugrunde liegende EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU ist bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen, d. h.

von Christoph Thomas (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Ulrich Stauber (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Jürgen Baur (Steuerberater), Dr. Henriette Burkhardt-Böck (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin) Mit der Entwicklung einer Stellungnahme zu Einzelfragen bezüglich Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 hat sich der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW dazu entschieden, eine Anwendungsunterstützung sowohl für Abschlussersteller als auch Abschlussprüfer zu entwickeln, um die Qualität von Abschlüssen

von Martin Jost (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht) Ab 1. Januar 2015 gilt ein bundesweiter branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von EUR 8,50 brutto je Zeitstunde. Grundlage ist das am 16. August 2014 in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG). Das MiLoG hat auch Auswirkung auf Arbeitgeber, die schon heute mehr als Mindestlohn zahlen. Wie die Gerichte und Verwaltungsbehörden die

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Durch das Kroatienanpassungsgesetz wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mit Wirkung zum 1.10.2014 u. a. um die Lieferung von bestimmten unedlen Metallen erweitert. Die Finanzverwaltung hatte hierzu mit Schreiben vom 26.9.2014 Stellung genommen und die Liefergegenstände, auf die die Regelung Anwendung findet, konkretisiert. Zudem beinhaltet das Schreiben eine Übergangsregelung, wonach

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Mit Wirkung zum 1.10.2014 wurden die Voraussetzungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen auf den Leistungsempfänger neu geregelt. Insbesondere muss der Leistungsempfänger seinerseits nachhaltig Bauleistungen erbringen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt Nachhaltigkeit vor, wenn zumindest 10% des Weltumsatzes durch Bauleistungen erzielt werden. Die Nachweispflicht, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht,